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Presseinformation: Gänsekennzeichnung auf Wochenmärkten

Die Kennzeichnung von frischen Gänsen auf Wochenmärkten ist mangelhaft.

Beratungsstelle Braunschweig

Dies ergab eine nicht repräsentative Stichprobe der Verbraucherzentrale Niedersachsen. An keinem einzigen Marktstand waren sämtliche Pflichtangaben wie Verkehrsbezeichnung, Handelsklasse und Lagertemperatur richtig und vollständig deklariert. Teilweise gab es diese Informationen auf Nachfrage.

Nach EU-Norm nicht zulässig sind die verwendeten Begrifflichkeiten der Haltungsformen wie „Weidegans" oder „freilaufende Gänse". Hier gelten ausschließlich Bezeichnungen wie „Freilandhaltung" und „bäuerliche Freilandhaltung", die besondere Haltungsbedingungen voraussetzen. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale zeigen die ermittelten Mängel, dass Geflügelverkäufer ihre Sorgfaltspflichten bei der Kennzeichnung missachten und die Geflügelkennzeichnung auf Märkten nicht ausreichend kontrolliert wird.

Die Ergebnisse gibt es unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/gaensekennzeichnung.

Der Marktcheck: Mitte November hatte die Verbraucherzentrale Niedersachsen die Kennzeichnung von frischen Gänsen an 21 Marktständen auf 16 Wochenmärkten in Aurich, Braunschweig, Celle, Hannover, Oldenburg, Osterode und Wolfsburg stichprobenartig überprüft. Dazu zählten unter anderen Angaben zur Handelsklasse, Lagertemperatur, die Nummer des Schlacht- und Zerlegebetriebes und die Preisauszeichnung. Im Fokus der Erhebung stand auch die freiwillige Kennzeichnung der Haltungsform. Auffällig: Zehn Angaben entsprachen nicht den vorgeschriebenen Bezeichnungen. Lediglich bei jedem dritten Stand waren die Haltungsangaben korrekt. Die Verkäufer gaben stattdessen an, es handele sich um „freilaufende Gänse" oder die Bezeichnung
„Weidegans" weise auf eine Freilandhaltung hin.

„Beim heimischen Erzeuger ist davon auszugehen, dass die Tiere Auslauf bekommen und langsam gemästet werden. Aber nur die Bezeichnungen „Freilandhaltung" und „bäuerliche Freilandhaltung" oder „bäuerliche Freilandhaltung unbegrenzter Auslauf" weisen darauf hin, dass die besonderen Haltungsbedingungen nach EU-Vorschriften eingehalten werden sollen", sagt Tanja Bolm, Ernährungsberaterin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Andere Angaben zu besonderen Haltungsbedingungen seien nicht verlässlich. Gänse, mit Haferfütterung, können „Hafermastgans" genannt werden.

Ärger beim Lebensmittelkauf oder in der Gastronomie? Telefonische Beratung zum Thema gibt es auch am Verbrauchertelefon unter 0900 1 7979-05, montags von 10 bis 14 Uhr (für 0,10 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz - Mobilfunkpreise abweichend). Oder einfach online beschweren unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beschwerdeformular-lebensmittel.

 

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