Vorgehensweise der Bauverwaltung der Stadt Braunschweig
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- Veröffentlicht: Donnerstag, 21. Juli 2011 16:40
- Geschrieben von Elfriede-Juliane Madlung
Im Jahre 2006 wurde für das Gebäude WOLFENBÜTTELER STRASSE 68a eine Baugenehmigung von der Stadt Braunschweig zur Aufstockung erteilt. Baudezernent war zu der Zeit Herr Zwafelink.
Diese Baugenehmigung ist hoch rechtswidrig, da hier eine Bauakte angelegt wurde für ein Gebäude, welches gar nicht existiert. Ebenso hat es nie eine Hausnummer 68a gegeben. Es handelt sich hierbei um eine ehemalige Stallung. Durch Verkauf des Hauptgebäudes an die Eigentümergemeinschaft Wolfenbütteler Str. 68 ist zusammen mit dem Gebäude, welches sich jetzt 68a nennt, ein Gebäude entstanden, und muß auch so behandelt werden.
Der Bauherr hat eine Bauakte anlegen lassen und angegeben, dass es sich bei dem Gebäude 68a um ein EINFAMILIENHAUS handelt. Ist es aber nicht. Die Bitte der Eigentümer an die Bauverwaltung der Stadt Braunschweig sich vor Ort einen Überblick zu verschaffen, ist nie geschehen. Hier wurde vom Schreibtisch aus verfahren.
Das Gebäude ragt mehr als 20 m in den BÜRGERPARK, was lt. Satzung gar nicht sein darf, denn ab Straßenkante darf nicht über 20 m in den Bürgerpark gebaut werden. Wie ist es da möglich, für eine „DAME OHNE UNTERLEIB“ (Gebäude 68a) eine Baugenehmigung zur Aufstockung zu bekommen?
Durch die Aufstockung sind die Eigentümer in den unteren Wohnungen der Eigentumsanlage 68 stark betroffen, da weder Licht noch Sonne das Grundstück für mehrere Monate treffen. Weiterhin müssen die Eigentümer einen erheblichen Wertverlust ihrer Wohnung hinnehmen. Das alles interessiert die Bauverwaltung nicht.
Nunmehr beginnt der Bauherr mit den Baumaßnahmen, wogegen wir in verschärfter Form angehen. Eine EINSTWEILIGE VERFÜGUNG BEIM VERWALTUNGSGERICHT ist eingereicht. Das Problem bei der Sache ist, dass keine Chance besteht, die Akte auf den Schreibtisch des Oberbürgermeisters Hoffmann zu bekommen. Die Angst sitzt den Sachbearbeitern der Bauverwaltung im Nacken, da diese von der Rechtswidrigkeit und der Brisanz der Baugenehmigung weiß. Recherchen innerhalb der Bauverwaltung haben ergeben, dass man sich „raushalten soll, die Akte ist hochexplosiv und mit einem roten Balken versehen“.
MACHEN SIE EINEN SPAZIERGANG DURCH DEN BÜRGERPARK UND SCHAUEN SIE SICH DAS GEBÄUDE AN. WIR BRAUCHEN IHRE MITHILFE, UM GEGEN DIE BAUGENEHMIGUNG ÖFFENTLICH VORGEHEN ZU KÖNNEN.
Ergänzung vom 22.07.2011
Das weisse Gebäude (Flachdach), ungenehmigtes Wohngebäude (ehemals Stallung) soll aufgestockt werden. Das rote Gebäude ist unsere Eigentumsanlage, die mit dem weissen Gebäude verbunden ist (also ein Gebäude, und nicht wie in der Baugenehmigung angegeben "Einfamilienhaus"). Im Souterrain (Gartenwohnung) und 1 Etage befindet sich unsere Eigentumswohnung. Diese würde durch die Aufstockung keine Sonne mehr sehen.
Mit den Bauarbeiten, obwohl eine Einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht vorliegt, ist bereits begonnen worden. Dabei hat der Bauherr heute unseren Garten erheblich zerstört (Bäume und Büsche abgesägt), um auf unserem Grundstück am Montag ein Gerüst für seine Bauarbeiten aufstellen zu können.
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