Stadt Braunschweig verpfändet fremdes Eigentum
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Veröffentlicht: Dienstag, 17. Januar 2006 01:00
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Geschrieben von Holger Pump-Uhlmann
Wie die Bürgerinitiative für den Erhalt öffentlichen Eigentums mitteilt, verpfändet die Stadt Braunschweig im Rahmen der Privatisierung der Stadtentwässerung Eigentum, das ihr gar nicht gehört. Darüber regt sich mittlerweile der Unmut in der Bürgerschaft, vor allem in den Stadtteilen Volkmarode, Schapen, Dibbesdorf und Hondelage
[Informationsveranstaltung]. Denn das dortige Kanalnetz gehört dem Wasserverband Weddel-Lehre und soll wie das restliche Kanalnetz der Stadt für die Dauer von 30 Jahren an die Banken Nord LB und Dexia als Sicherheit für einen Kredit zur Finanzierung des Privatisierungsgeschäfts verpfändet werden.
Auch der OB scheint die rechtliche Problematik einzusehen, wie eine Mitteilung verdeutlicht ...
Wie in anderen Stadteilen Braunschweigs, die in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts eingemeindet wurden, wurde das Abwassernetz in den oben genannten Stadteilen ganz wesentlich durch die Beiträge der Haus- und Grundeigentümer finanziert und über Gebühren instandgehalten. Nun droht jedoch der Ausverkauf des Gemeineigentums auf Kosten der Gebührenzahler, die obendrein auch noch mit ihren Gebühren für das Finanzgeschäft über einen Zeitraum von 30 Jahren haften. Darüber hinaus drohen wegen der Zinsen, der mit der P
Wie die Bügerinitiative fü den Erhalt öffentlichen Eigentums mitteilt, verpfändet die Stadt Braunschweig im Rahmen der Privatisierung der Stadtentwässerung Eigentum, das ihr gar nicht gehört. Darüber regt sich mittlerweile der Unmut in der Bügerschaft, vor allem in den Stadtteilen Volkmarode, Schapen, Dibbesdorf und Hondelage
[Informationsveranstaltung]. Denn das dortige Kanalnetz gehört dem Wasserverband Weddel-Lehre und soll wie das restliche Kanalnetz der Stadt fü die Dauer von 30 Jahren an die Banken Nord LB und Dexia als Sicherheit fü einen Kredit zur Finanzierung des Privatisierungsgeschäfts verpfändet werden.
Auch der OB scheint die rechtliche Problematik einzusehen, wie eine Mitteilung verdeutlicht ...
Wie in anderen Stadteilen Braunschweigs, die in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts eingemeindet wurden, wurde das Abwassernetz in den oben genannten Stadteilen ganz wesentlich durch die Beiträge der Haus- und Grundeigentümer finanziert und über Gebühren instandgehalten. Nun droht jedoch der Ausverkauf des Gemeineigentums auf Kosten der Gebührenzahler, die obendrein auch noch mit ihren Gebühren fü das Finanzgeschäft über einen Zeitraum von 30 Jahren haften. Darüber hinaus drohen wegen der Zinsen, der mit der Privatisierung verbundenen Mehrwertsteuerpflicht und den geringeren Investitionen wie auch andernorts erhebliche Gebührenerhöhungen.
In einer Mitteilung an den Rat der Stadt vom 12.01.06 formuliert der Oberbügermeister die Problematik des Verkaufs fremden Eigentums in bestem Amtsdeutsch: "Die Kommunalaufsicht weist aber unabhängig von dieser Genehmigung (hiermit ist die Veräußerung der städtischen Anteile an der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH gemeint) darauf hin, daß sie die kommunalaufsichtliche Prüfung der Zulässigkeit der teilweisen Vereinnahmung der Veräußerungserlöse im allgemeinen Haushalt noch nicht abschließen konnte. Die Stadt BS hätte bisher noch nicht alle notwendigen Unterlagen vorgelegt, die schlüssig belegen, dass das Kanalnetz zu keiner Zeit aus Leistungen der städtischen Gebührenzahler finanziert worden sei. Es könne daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden, daß die Vereinnahmung der Erlöse aus der Veräußerung des Kanalnutzungsrechtes die von der Rechtsprechung geforderte Gebührenneutralität bei der Privatisierung kommunaler Aufgabe gefährde. Die Kommunalaufsicht hat damit die Frage aufgeworfen, ob die Investitionen in das städtische Kanalnetz durch einmalige Beiträge der Anlieger oder durch den Ansatz von kalkulatorischen Kosten in der Benutzungsgebühr refinanziert werden. ...
Die Verwaltung ist bemüht, nähere Informationen aus dem Stadtarchiv und aus übernommenen Altunterlagen zusammen zu tragen. Die Chance, lückenlose Nachweise aufzufinden, halte ich jedoch fü gering."
Sollte es sich wirklich so verhalten, dass die Stadt nicht nachweisen kann, wie das Kanalnetz finanziert wurde, oder sich herausstellen, dass größere Teile des Netzes aus den Leistungen der Gebührenzahler finanziert wurde, so kann und darf die Kommunalaufsicht nicht zustimmen, dass die Stadt Braunschweig sich die Erlöse aus dem Verkauf der Kanalnutzungsrechte an den Konzern Veolia Waters einverleibt. Die Privatisierung wäre somit gescheitert.
rivatisierung verbundenen Mehrwertsteuerpflicht und den geringeren Investitionen wie auch andernorts erhebliche Gebührenerhöhungen.
In einer Mitteilung an den Rat der Stadt vom 12.01.06 formuliert der Oberbürgermeister die Problematik des Verkaufs fremden Eigentums in bestem Amtsdeutsch: "Die Kommunalaufsicht weist aber unabhängig von dieser Genehmigung (hiermit ist die Veräußerung der städtischen Anteile an der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH gemeint) darauf hin, daß sie die kommunalaufsichtliche Prüfung der Zulässigkeit der teilweisen Vereinnahmung der Veräußerungserlöse im allgemeinen Haushalt noch nicht abschließen konnte. Die Stadt BS hätte bisher noch nicht alle notwendigen Unterlagen vorgelegt, die schlüssig belegen, dass das Kanalnetz zu keiner Zeit aus Leistungen der städtischen Gebührenzahler finanziert worden sei. Es könne daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden, daß die Vereinnahmung der Erlöse aus der Veräußerung des Kanalnutzungsrechtes die von der Rechtsprechung geforderte Gebührenneutralität bei der Privatisierung kommunaler Aufgabe gefährde. Die Kommunalaufsicht hat damit die Frage aufgeworfen, ob die Investitionen in das städtische Kanalnetz durch einmalige Beiträge der Anlieger oder durch den Ansatz von kalkulatorischen Kosten in der Benutzungsgebühr refinanziert werden. ...
Die Verwaltung ist bemüht, nähere Informationen aus dem Stadtarchiv und aus übernommenen Altunterlagen zusammen zu tragen. Die Chance, lückenlose Nachweise aufzufinden, halte ich jedoch für gering."
Sollte es sich wirklich so verhalten, dass die Stadt nicht nachweisen kann, wie das Kanalnetz finanziert wurde, oder sich herausstellen, dass größere Teile des Netzes aus den Leistungen der Gebührenzahler finanziert wurde, so kann und darf die Kommunalaufsicht nicht zustimmen, dass die Stadt Braunschweig sich die Erlöse aus dem Verkauf der Kanalnutzungsrechte an den Konzern Veolia Waters einverleibt. Die Privatisierung wäre somit gescheitert.