Grundsatzforderungen zur Umgebungsüberwachung der Asse diskutieren

Am 18. Juli um 19.30 Uhr in St. Thomas:

Der Asse II-Koordinationskreis lädt zur Diskussion ein. Andreas Riekeberg, Heike Wiegel und Eleonore Bischoff

Der vierte Diskussionsabend zu den 27 Grundsatzforderungen des Asse II-Koordinationskreises findet am 18. Juli um 19.30 Uhr im Saal Campestraße 60 (Ecke Jahnstraße) in Wolfenbüttel. Im Mittelpunkt werden die sieben Forderungen  zur Umgebungsüberwachung der Asse stehen.

Diese Forderungen richten sich auf die größtmögliche Minimierung von Belastungen und die Überwachung der Emissionen aus der Schachtanlage Asse II sowie die Anreicherung von radioaktiven Teilchen  in Böden und Pflanzender Umgebung, sowie in Tieren und Menschen. Die Messwerte sollen nicht nur erhoben und dokumentiert werden, sondern sie müssen auch kontrolliert, bewertet und veröffentlicht werden. Die Bevölkerung muss in öffentlichen Informationsveranstaltungen Gelegenheit für Rückfragen bekommen, Diskussionen darüber müssen ermöglicht werden.

Der Wortlaut der sieben Forderungen zur Umgebungsüberwachung der Asse:

(21) Wir  fordern, dass die radiologischen Belastungen für die Bevölkerung an der Asse und für die Beschäftigten  in der Schachtanlage Asse II so gering wie möglich gehalten werden. Dazu reicht es nicht aus, die Grenzwerte einzuhalten. Vielmehr müssen die Belastungen auf das technisch mögliche Maß reduziert werden, wie es das Minimierungsgebot der Strahlenschutzverordnung verlangt.

(22) Wir  fordern, dass  die radioaktiven Emissionen aus der Schachtanlage Asse II lückenlos überwacht und ihre gesundheitlichen Auswirkungen untersucht werden.

(23) Wir  fordern, dass Messergebnisse der Emissionen aus der Schachtanlage Asse II durch die Umgebungsüberwachung aussagefähig bewertet und interpretiert werden.

(24)  Wir fordern, dass in der Umgebungsüberwachung das Thema der Anreicherung von Radionukliden in der Biosphäre berücksichtigt wird – unter anderem durch regelmäßige Baumscheiben-Untersuchungen.

(25)  Wir  fordern, dass unabhängig von den Anforderungen der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen  (REI) umgehend dafür gesorgt wird, dass die Messungen nach Stand der Technik ausgeführt und aktuelle Entwicklungen der routinemäßigen Messtechnik genutzt werden. Messwerte von Radionuklid-Aktivitäten, die vom Labor ermittelt wurden, sind als Messwerte anzugeben, auch wenn sie unterhalb der in der REI geforderten Nachweisgrenzen für Messprogramme liegen.

(26)  Wir fordern, dass alle Maßnahmen der Umgebungsüberwachung, u.a. Messergebnisse und Bewertungen, einer unabhängigen Qualitätskontrolle unterliegen und veröffentlicht werden. Eine Beschränkung auf die Dokumentation der Messwerte reicht keinesfalls aus. Die Bevölkerung ist regelmäßig vor Ort in öffentlichen Veranstaltungen über die Ergebnisse der Umgebungsüberwachung zu unterrichten.

(27)  Wir fordern, dass vor Ort ein Messlabor eingerichtet wird, das auch von Bürgerinnen und Bürgern gebührenfrei in Anspruch genommen werden kann. Die Bürgerinnen und Bürgern sind über dieses Angebot regelmäßig zu informieren.