Lärm und Verkehr im Flughafenumfeld: Noch immer keine Verbesserungen


Stillstand am Flughafen: Ob eine mögliche Verbesserung der Verkehrsanbindungen oder Lärmreduzierungen – bisher verliefen alle Forderungen nach Verbesserungen für die Anlieger des Flughafens im Sande.  

So auch zuletzt beim Schutz vor Fluglärm: Im Finanzausschuss am 30.11.2017 wurde ein gemeinsamer Antrag von SPD, Grünen und BIBS-Fraktion beschlossen, der dafür sorgen sollte, dass Piloten am Flughafen ihre lauten Hilfstriebwerke (so genannte „APUs“) unmittelbar nach Einnehmen ihrer Parkposition ausschalten müssen und frühestens 5 Minuten vor Verlassen ihrer Parkposition wieder einschalten dürfen (siehe 17-05959).  

In einem Gespräch mit der Braunschweiger Zeitung vom 31.05.2018 erklärt nun Geschäftsführer Thies Hinckeldeyn, dass am Rollfeld stehende Schilder alle Piloten darauf hinweisen, dass die APU maximal zehn Minuten vor dem Start und nach der Landung laufen sollen. Verstöße dagegen würden im Gespräch mit den Piloten thematisiert. 

„Unser gemeinsamer Antrag wurde damit in keiner Weise umgesetzt,“ erklärt BIBS-Ratsherr Peter Rosenbaum. „Die von uns immer wieder in Gesprächen betonte einfache, kostengünstige Lösung, nämlich die Vorschrift verbindlich in die internationalen Luftverkehrshandbücher wie z.B. ‚AIP‘, ‚Jeppesen‘ oder ‚LIDO‘ aufzunehmen wurde offenbar schlichtweg ignoriert. Die Hinweisschilder stehen da schon lange. Kein Pilot muss sich daran halten.“  

   Weiterer Stillstand auch beim Thema „Verkehr“: 2009 fällte das OVG Lüneburg sein Urteil für die Start- und Landebahnverlängerung am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg. Erlaubt wurde dabei zwar ein sofortiger Baubeginn, aber die verkehrliche Regelung nach Kappung der Grasseler Straße wurde vom Gericht nicht akzeptiert. Durch das BVerwG Leipzig höchstrichterlich bestätigt wurde auch die Vorgabe, ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren für die Verkehre am Flughafen durchzuführen. Bis heute ist dies nicht erfolgt. 

Nun wurden aber in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 30.05.2018 die Eckpunkte der jetzt vorliegenden Ergebnisse der zwei ausstehenden Verkehrsgutachten, die Grundlage für das durchzuführende Planfeststellungsverfahren sein müssen, vorgestellt.  

Die stellvertretende Bezirksbürgermeisterin im Bezirk Wabe-Schunter-Beberbach Tatjana Jenzen (BIBS) erklärt: „Nach Interpretation der Verwaltung wissen wir nun, dass der Bau der Ostumfahrung oder des Tunnels sogar negative Auswirkungen auf den Nordosten Braunschweigs haben würde. Mittlerweile wurde das Gutachterbüro Wermuth zum vierten Mal bemüht, eine Aussage zu treffen: Beim ersten Gutachten war das Büro noch zum Ergebnis gekommen, der Tunnel sei die verkehrlich günstigste, wenngleich nicht die billigste Lösung. Man kam zu dem Schluss, durch die Kappung der Grasseler Straße werde Waggum stärker belastet und die Ostumfahrung oder der Tunnel würden zu einer Entlastung Waggums führen. Und nun das Gegenteil!    
 
Nun also soll die so genannte ‚Nullvariante‘ die beste Lösung für den Nordosten Braunschweigs sein. Das wirft drei Fragen auf: Wo sind die 6000 Fahrzeuge geblieben, die vor der illegalen Kappung die Grasseler Straße passierten? Warum wurde eine Landesstraße gebaut, wenn diese für den Nordosten nur Nachteile gebracht hat? Durch die gekappte Straße entsteht den Waggumern ein Umweg von 1,8 km. Hin und zurück, sechs Tage bedeutet das einen Mehrweg von 90 km im Monat, im Jahr 1080 km. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 8 Litern und einem durchschnittlichen Preis von 1,30 € entstehen den Einwohnern im Nordosten Mehrkosten von 9,36 € im Monat, im Jahr 112,32 € und in zehn Jahren 1123,20 €. Fanden diese finanziellen Nachteile und zusätzlichen Umweltbelastungen im Gutachten Berücksichtigung? 

Es ist geradezu grotesk, zu behaupten, dass die Kappung einer Landesstraße mit täglich 6000 Fahrzeugen pro Tag eine verkehrliche Entlastung für den Nordosten von Braunschweig gebracht hat.“