Liebe Leser und Leserinnen des b-s! Der b-s hat ab 1. Mai 2019 unter braunschweig-spiegel.de einen neuen Auftritt. Unter archiv.braunschweig-spiegel.de erreichen Sie den b-s von 2008 bis April-2019 in seiner letztmaligen Form, incl. funktionsfähiger interner Beitragslinks, als historisches Dokument.

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Die Veränderungen die in der Amtszeit von Ex-OB Dr. Gert Hoffmann stattfanden (https://de.wikipedia.org/wiki/Gert_Hoffmann#Oberb%C3%BCrgermeister_in_Braunschweig) sind hier dokumentiert. Hierunter fallen umstrittene Privatisierungen, Flughafenausbau, Schlossparkvernichtung, und Errichtung von ECE-Schlossarkaden ...

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Veranstaltung der BGE „Betrifft: Asse – Die radioaktiven Abfälle in der Asse“

Veranstaltung der BGE „Betrifft: Asse – Die radioaktiven Abfälle in der Asse“ am Mittwoch, 9. Mai 2018, in der Infostelle Asse, Am Walde 1 in Remlingen

Die Einladung mit Themen und Referenten entnehmen Sie bitte der Internetseite des (neuen) Betreibers, der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), siehe  http://www.bge.de/de/meldungen/2018/5/ankuendigung-betrifft-asse/

Einer der Referenten ist Dr. Rainer Moormann. Er arbeitete 35 Jahre lang in der Kernforschungsanlage (KFA), aus der ein Großteil des Inventars der Schachtanlage Asse II stammt. Für seine Kritik am dortigen Versuchsreaktor und den damit verbundenen Nachteilen für ihn erhielt er den Whistleblowerpreis 2011. Am 11.1.12 schrieb er u. a. an den damaligen Betreiber, aber auch dem Landes- und Bundesumweltministerium einen Brief mit dem Betreff "Falsche und unvollständige Angaben des Forschungszentrum Jülich in einer schriftlichen Stellungnahme vom Januar 2010 zur Einlagerung von AVR-Abfall in die Asse-2?" Der Brief ist auf der Internetseite der Wolfenbütteler AtomAusstiegsGruppe (WAAG) zum Schluss des Beitrages "Einlagerungen aus dem Forschungszentrum Jülich" hinterlegt, siehe http://waagwf.wordpress.com/2018/04/04/einlagerung-aus-dem-forschungszentrum-juelich-spurensuche/

Die WAAG hatte deshalb sowohl das Thema "Inventar", als auch die Einladung von Herrn Moormann vorgeschlagen. Wir begrüßen, dass die BGE dem nachgekommen ist. 

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