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Startet Bundesgesellschaft für Endlagerung mit Trickserei bei Morsleben?

Presseerklärung 22.06.2017
Zum heutigen Antrittsbesuch von Frau Heinen-Esser in Morsleben erklärt die Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD:

Kaum dass die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihre Arbeit aufgenommen hat, droht schon der erste Skandal. Am 15. Februar 2017 hat das damals noch zuständige Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) angekündigt, den Stilllegungsantrag für das ERA Morsleben zurück zu ziehen und neu einzubringen. (Landtag Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1252). Der Clou an diesem Manöver: Zuständig für die Genehmigung des Stilllegungsantrages wäre dann nicht mehr das Umweltministerium Sachsen-Anhalt sondern das neu gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit. Das sicherheitsorientierte Vorgehen der Landesbehörde ist dem Betreiber schon lange ein Dorn im Auge. Immerhin fordert das Umweltministerium in Magdeburg den praktischen Nachweis, dass die Streckenverschlüsse unter Tage tatsächlich funktionieren. Den konnte das BfS bisher nicht erbringen, der erste Großversuch ist 2011 kläglich gescheitert.

„Wenn die BGE den Stilllegungsantrag tatsächlich zurückziehen sollte, diskreditiert sie ihre Arbeit gleich zu Beginn,“ erklärt Silke Westphal vom Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD. „Denn dann würden im BfE diejenigen den Antrag letztlich genehmigen, die ihn ursprünglich selbst gestellt haben.“

Anders als in Niedersachsen bei der Genehmigung von Schacht KONRAD fordert das Umweltministerium in Magdeburg vom Betreiber nicht nur ein Konzept für die Schließung von Morsleben vorzulegen, sondern auch die konkreten Ausführungsplanungen. „Das ist ein großer Fortschritt und muss beispielgebend für alle Genehmigungsverfahren sowohl bei der Stilllegung der Atomanlagen, als auch bei der Errichtung von Lagerstätten für den Atommüll sein“, erklärt Westphal. „Wir haben es bei Morsleben mit einer Anlage zu tun, deren Probleme nicht geringer sind, als die bei der ASSE II. Gelingt der praktische Nachweis der Langzeitsicherheit nicht, so müssen die Abfälle auch hier zurückgeholt werden. Das mindeste ist, die illegal zwischengelagerten Strahlenquellen und das Radiumfass wieder heraus zu holen.“

Für Rückfragen: 05341 / 63123

 

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