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Die Veränderungen die in der Amtszeit von Ex-OB Dr. Gert Hoffmann stattfanden (https://de.wikipedia.org/wiki/Gert_Hoffmann#Oberb%C3%BCrgermeister_in_Braunschweig) sind hier dokumentiert. Hierunter fallen umstrittene Privatisierungen, Flughafenausbau, Schlossparkvernichtung, und Errichtung von ECE-Schlossarkaden ...

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Wieder … nur eine Sonderregelung rettet Eckert & Ziegler

"Pressemitteilung"

Das Landesumweltministerium teilte am Mittwoch im Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Braunschweig mit, dass EZ nur aufgrund von freiwillig auferlegten Einschränkungen seine Strahlengenehmigung behalten darf.

Dies bedeutet, die gesetzlichen Vorgaben für die Evakuierung der Anwohner*innen können nicht eingehalten werden. Demnach wäre also die Rücknahme der enorm hohen Strahlengenehmigung von EZ zwingend.

Dennoch soll EZ 100% seiner Strahlengenehmigung behalten. Um das zu erreichen, bedient sich das NMU erneut einer Sonderregelung für den Atomstandort neben Wohnhäusern und Schulen. Wie schon bei dem künstlichen Herunterrechnen der Strahlengrenzwerte am Zaun der Atombetriebe (2000-Stunden-Regelung) will das Umweltministerium a) sich auf das Wort von EZ verlassen, b) gegen die Vorgaben der StrlSchV agieren und c) die Wünsche der Atomfirmen wieder einmal über den Schutz der Anwohner und Anwohnerinnen stellen, und damit das Gefährdungspotential am oberen Limit erhalten.

Die vom Umweltministerium im Moment zu prüfende Störfallanalyse betrachtet angeblich auch Worst Case Fälle (schlimmste anzunehmende Unfälle). Aber nur mit einem geringen radioaktiven Inventar. Ein enormer Großteil des radioaktiven Inventars bei EZ wird zuvor als nicht betroffen bei einem Störfall ausgeblendet. Auch werden gleichzeitige Störfälle mit verschlimmerndem Einfluss ausgeschlossen.

Wie durch ein Wunder ist das Ergebnis der Berechnungen zum Evakuierungsradius der Anwohner*innen statt bei 350m (wie von dem Bundesgremium nach Fukushima berechnet) bei nur 40m. Nämlich direkt vorm Zaun der ersten Anwohner*innen.

Ist das blanke Schönrechnerei?

Die Erklärungen zu diesem sonderbaren Vorgehen präsentierte Frau Dr. Lange, die bereits 2004 die enorm hohe Strahlengenehmigung erteilt hat und nun auch für die Überprüfung und Neuerteilung der Strahlengenehmigung auf Seiten des NMU verantwortlich ist.

Die offensichtliche Befangenheit scheint beim NMU niemanden zu stören.

Die BISS fordert das NMU auf, die Störfallanalyse öffentlich zugänglich zu machen. Am besten, nachdem endlich ein vollständiger Stresstest mit einer korrekten Worst Case Betrachtung durchgeführt wurde.

Erst eine transparente Überprüfung schafft Vertrauen.

Die BISS ist bereit, sich daran zu beteiligen.

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