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Eckert & Ziegler: Was will die Stadt?

  
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/thumb/0/0c/BIBS-Logo.svg/200px-BIBS-Logo.svg.pngGerichtsverfahren in den Sand gesetzt, Bauantrag zum Bau der Halle bei Eckert & Ziegler klammheimlich und an den Gremien vorbei abgelehnt - die BIBS-Fraktion fordert die Verwaltung auf, eine klare Linie gegenüber den Plänen von Eckert & Ziegler in BS-Thune zu zeigen.
"Bereits am 3.5.2016 hat die Stadt den Bauantrag auf Genehmigung der neuen Halle aus dem Jahre 2011 abgelehnt", erklärt BIBS-Ratsfrau Astrid Buchholz, die auch im Bezirksrat Wenden-Thune-Harxbüttel sitzt und dort diese Antwort am 31.01.2017 auf ihre Anfrage zum weiteren Vorgehen der Stadt nach dem Urteil erhielt. Fast zeitgleich hatte BIBS-Fraktionsvorsitzender Wolfgang Büchs die Verwaltung im Verwaltungsausschuss vom 24.01.2017 gefragt, ob der 2011 eingereichte Bauantrag zum Bau einer Halle, die gemäß Antrag explizit "zur Konditionierung von Atommüll zur späteren Einlagerung in Schacht Konrad" gebaut werden soll, nach dem Urteil des OVG Lüneburg wieder neu geprüft werden muss. "Ja, teilte die Verwaltung mit", so Wolfgang Büchs. "Aber auch hier kein Wort darüber, dass man fast ein Jahr zuvor bereits den Antrag geprüft und abgelehnt hatte". "Seit Mai 2016 verheimlicht die Verwaltung der Öffentlichkeit diese wichtige Information, und das, obwohl immer wieder beteuert wurde, man würde bezüglich Eckert & Ziegler den Gremien alles sofort zur Kenntnis geben", ergänzt Astrid Buchholz.

Was das Urteil des OVG Lüneburg betrifft, so muss sich die Stadt fragen lassen, wie ein teuer bezahlter Anwalt wesentliche Positionen, die der Stadt vor Gericht hätten nützen können, vernachlässigen konnte. "Im gesamten schriftlichen Urteil taucht mit Blick auf das angekündigte Vorhaben von Eckert & Ziegler nicht einmal das Wort ‚Konditionierung‘ auf", so Astrid Buchholz. "Völlig unverständlich auch, wie die Stadt im Verfahren unkommentiert lassen konnte, das Betriebsgelände läge in der Nähe von herangerückter Wohnbebauung. Das ist schlicht falsch. Die Firma Buchler siedelte sich 1968 an, zu diesem Zeitpunkt waren die Wohnbebauung im Norden, im Osten und die Schule südlich des Kanals bereits vorhanden."
Zudem muss sich das Land Niedersachsen, dabei insbesondere Umweltminister Stefan Wenzel fragen lassen, wieso er noch immer keine Klärung darüber erzielen konnte, ob für den Betrieb in Thune eine gültige und ausreichende gewerbliche Genehmigung vorliegt. "Hier freuen wir uns, dass der Planungsausschuss am 8.2.2017 unserem Antrag zugestimmt hat, dass die Stadt nun an das Land herantreten soll, um hier nach langer Zeit endlich einmal die Genehmigungslage zu klären."
Die BIBS-Fraktion fordert, dass die Verwaltung nun Nichtzulassungsbeschwerde beantragt. "Die Stadt sollte sich überlegen, einen anderen Rechtsbeistand zu nehmen", so Astrid Buchholz. "Dass nun ein neues Bebauungsplanverfahren in Gang gesetzt werden soll mit der Möglichkeit, wiederum eine Veränderungssperre zu erlassen, ist begrüßenswert".

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