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Schadensersatzklage von Eckert & Ziegler gegen BürgerInnen geht in die nächste Runde

Pressemitteilung -

Heute fand vor dem Amtsgericht die Verhandlung statt, die Eckert&Ziegler gegen mehrere BürgerInnen losgetreten hat. Hierbei handelte es sich um eine Schadensersatzklage vor einem Zivilgericht; das ebenfalls von Eckert&Ziegler angestrebte Strafverfahren wurde inzwischen eingestellt.

Der Rechtsanwalt der beklagten BügerInnen betonte: Die Einstellung des Strafverfahrens zeigt eindeutig, dass die Klage von Eckert&Ziegler gegen die BürgerInnen haltlos ist.

Worum geht es? Eckert&Ziegler hat einen Zaun um einen Acker bauen lassen, auf dem die Firma eine Halle zur Atommüllbehandlung errichten will. Die beklagten BürgerInnen demonstrierten gegen diesen Zaunbau. Der Zaunbau stellt aus zwei Gründen ein Problem dar: Zum einen war der erstellte Zaun so hoch, dass er eine Baugenehmigung erfordert hätte. Diese Genehmigung lag jedoch nicht vor. Die Proteste der BürgerInnen haben so Eckert&Ziegler Kosten für den Rückbau von schätzungsweise über 10.000,- Euro erspart. Zum anderen umschließt der - inzwischen in der Höhe gekürzte Zaun - einen Bereich, der laut neuem Bebauungsplan nicht hätte von einem Zaun umbaut werden dürfen.

Die beklagten BürgerInnen und ihr Rechtsanwalt sind sich sicher, dass die Klage haltlos ist. Aus diesem Grund haben sie den vom Richter vorgeschlagenen Vergleich abgelehnt.

Es bleiben die Fragen: Warum gibt Eckert&Ziegler Geld für einen Zaun aus, der zur Hälfte ein Feld einzäunt, das nach Baurecht auch weiterhin nur als Acker genutzt werden darf? Und warum fordert die Firma von den BürgerInnen in einer haltlosen Klage einen Betrag von 1.500,- Euro und nimmt hierfür Anwaltskosten in weit höherem Maße in die Hand?

Peter Meyer (einer der Angeklagten Bürger sagt): "Eckert & Ziegler sollte uns dankbar sein, dass unsere Proteste dazu führten, dass sie sich von der Unrechtmäßigkeit überzeugen ließen und den Zaun auf die korrekte Höhe zurückbauten bevor der Firma erheblich höhere Kosten entstanden wären."

Nachtrag:

Der heutige Gerichtstermin endete mit der Feststellung, dass in einem weiteren Termin möglichst vor der Sommerpause die Beweisaufnahme durch Zeugenanhörungen vervollständigt werden muss. Vielleicht kann dann schon eine Entscheidung gefällt werden.
BISS e.V.

                                                                               

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Darum sind die zuständigen Ministerien für die Auswahl geeigneter Standorte verantwortlich. Der Standort Braunschweig ist definitiv ungeeignet.


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