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BIBS beschwert sich bei MP Stephan Weil

  Baumfällungen: BIBS-Fraktionsvorsitzender wendet sich an die nds. Stiftungsaufsicht

Ministerpräsident Stephan Weil
im Rat der Stadt Braunschweig
Ministerin Dr. Gabriele Heinen-Kljajic
Platz der Deutschen Einheit 1
Per E-Mail
38100 Braunschweig
0531/ 470-2181
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Braunschweig, 18. März 2015

EILT SEHR!


Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Stephan Weil, sehr geehrte Ministerin für Wissenschaft und Kultur Dr. Gabriele Heinen-Kljajic,

nach den mir vorliegenden Informationen haben Sie die Fachaufsicht für die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz (SBK), die gestern ihr 10-jähriges Bestehen gefeiert hat.

Leider ist derzeit Braunschweiger Bürgerinnen und Bürgern im Zusammenhang mit Aktivitäten der SBK wenig zum Feiern zumute.

Wie Ihnen vielleicht aus Pressemeldungen bekannt ist, werden derzeit von der SBK entlang von Straßen im großen Stil nicht nur sog. "Gefahrbäume" entfernt, die durch Schiefstand oder Krankheitssymptome auffallen, sondern auch kerngesunde Bäume gefällt. Die Fällungen sollen längerfristig auf einen Bereich von bis zu 20 Metern rechts und links der Straßen ausgedehnt werden. Dies wird mit Verkehrssicherungsmaßnahmen begründet.

 

Gegen diese ausgedehnten Fällungen kerngesunder Bäume noch dazu in der Brut- und Setzzeit laufen Umweltverbände (z.B. BUND), Forstexperten und Politik (BIBS, Grüne) in Braunschweig derzeit Sturm.
Die ausgedehnten Baumfällungen sind nach Auffassung der BIBS weder rechtlich noch fachlich zu rechtfertigen. Sie entsprechen auch nicht den Grundsätzen des LOEWE-Programms für "Langfristig ökologische Waldentwicklung", dem sich auch die SBK ausdrücklich anschließt.
Wir bitten Sie daher nachdrücklich, Ihre Fachaufsicht gegenüber der SBK wahr-zunehmen und die Fällungen sofort zu stoppen sowie das gesamte damit verbundene Konzept vor seiner Weiterführung mit Fachleuten eingehend diskutieren zu lassen.


Dr. Dr. Wolfgang Büchs – Peter Rosenbaum – Henning Jenzen

Die SBK bezieht sich auf die allgemeinen Verkehrssicherungspflichten des § 823 Abs 1 BGB. Die spezifische Rechtssituation zur Verkehrssicherung von Straßen, die durch Wälder führen, ist aber im Bundeswaldgesetz (BWaldG) geregelt. Hier heißt es im Kommentar zu § 14 BWaldG: "Bei gewidmeten öffentlichen Straßen ist der Straßenbaulastträger (hier: Stadt Braunschweig bzw. das Land Nieder-sachsen) verpflichtet den Zustand der an der Straße stehenden Waldbäume re-gelmäßig zu überprüfen...Für den Bereich, der noch zu den Banketten und Sei-tenstreifen der Straßen gehört, ist der Straßenbaulastträger allein verkehrssiche-rungspflichtig. Für den Bereich des Waldsaumes, der nach der Verkehrsauffas-sung noch Strassenbereich ist, auch.... Generell gilt, dass je weiter ein Baum vom Straßenrand entfernt ist, desto mehr verlagern sich die Verkehrssicherungs-pflichten auf den Waldbesitzer, da die Möglichkeit der Erkennbarkeit durch den Straßenverkehrssicherungspflichtigen sinkt."

Würde die Rechtsauffassung der SBK zutreffen und wäre so eindeutig wie von der SBK behauptet, müsste auch die Stadt Braunschweig (z.B. bei der im NSG Riddagshäuser Teiche durch die Buchhorst führenden Friedrich-Ebert-Allee) oder das Land Niedersachsen bei Straßen, die durch Wälder führen, ähnlich verfahren. Baumalleen mit mächtigen alten Bäumen, wie noch in manchen östlichen Bun-desländern, aber lokal auch in Niedersachsen üblich, wären ebenfalls betroffen. Offensichtlich ist aber weder von der Stadt Braunschweig, noch vom Land Nie-dersachsen geplant, in ähnlicher Weise zu verfahren wie die SBK.

Ökologisch-fachlich werden die ausufernden Baumfällungen in der Brut- und Setzzeit mit dem Aufbau gestufter Waldränder verbrämt (allmählicher Übergang von Grasstreifen über Stauden und eine Gebüschzone zu Waldbäumen). Gestufte Waldränder sind sinnvoll als Übergang von Offenland (Ackerflächen, Wiesen, Weiden) zum Waldinneren, nicht aber bei Straßen, die mitten durch Wälder füh-ren (s. auch LOEWE-Programm). In diesem Fall erhöht eine Aufweitung des offenen Straßenprofils die Zerschneidungswirkung, da sich die Straße durch Sonneneinstrahlung stärker aufwärmt und somit die Barrierewirkung für z.B. für Insekten, Kleinsäuger etc. erhöht. Amphibien verweilen in wärmeren Nächten mit hoher Luftfeuchtigkeit gerne auf den aufgeheizten Straßen und sind somit ebenfalls stärker durch Fahrzeuge gefährdet. Die Wildunfallhäufigkeit nimmt nach Forstex-perten wegen der erhöhten Deckungsmöglichkeiten bei Waldstraßen mit aufgeweitetem Profil eher zu. Die hitzeempfindlichen Rinden älterer Baumindividuen werden stärker der Sonneneinstrahlung ausgesetzt, was zum Absterben älterer Bäume führen kann. Aus den genannten Gründen wird bei Straßen, die durch Wald führen zur Verminderung der Zerschneidungswirkung und negativer mikro-klimatischer Folgen eher ein Kronenschluss als eine Aufweitung angestrebt.

Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und hoffe auf Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen
Gez.
Dr. Dr. Wolfgang Büchs

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