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Stellungnahme des BUND-BS zu den Baumfällungsmaßnahmen am Querumer Forst

Stellungnahme des BUND-BS (Bund für Umwelt und Naturschutz, Kreisgruppe Braunschweig) zu den Baumfällungsmaßnahmen am Querumer Forst

Arbeitsbeginn 10.03.2015, 9:00 Uhr

Im Querumer Forst plant die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz (SBK) umfangreiche Fällmaßnahmen. Da die Maßnahmen ein Eingriff in ein LSG (Landschaftsschutzgebiet) sind, wurde mit Datum vom 24.02.2015 eine Mitteilung der Verwaltung (Drucksache 14260/15) außerhalb einer Sitzung an den Planungs- und Umweltausschuss versandt. Über Eingriffe in LSGs ist nach Ratsbeschluss aus 2014 der Rat der Stadt Braunschweig zu informieren.

Der BUND Braunschweig lehnt die als Verkehrsicherungsmaßnahmen geplanten Fällungen in einer Breite von 10 - 20 m entlang der aufgeführten Straßen (Tiefe Straße (L 635; ca. 900 m), Bevenroder Straße (ca. 600 m), Peterskamp (K 32; ca. 670 m), Forststraße (ca. 470 m), Boeselagerstraße (ca. 350 m)) strikt ab.

Rechnet man auf dieser Länge von ca. 3 km eine Breite von "nur" 10 m, ergibt sich bereits eine Fläche von 3 ha, die abgeholzt wird. Dies ist nicht als unerheblicher Eingriff in das LSG zu sehen! Das Landschaftsbild würde sich erheblich verändern.

Eine forstlich angemessene Lösung, wie sie üblicherweise auch praktiziert wird, ist eine regelmäßige, zweimal jährliche Begehung und punktuelle Entfernung gefährdender Bäume bzw. Äste. Dies erfordert natürlich fachkundiges Personal, an dem hier offenbar gespart werden soll.

Würde eine derartige - wie von der SBK hier vorgebrachte - Argumentation überall angewandt, dürfte es nirgendwo Straßenbäume und Alleen geben!

Bei einigen der gekennzeichneten Bäumen handelt es sich zudem um seltene Flatterulmen, die augenscheinlich gesund sind und keine Gefährdung für den Straßenraum darstellen.

Die SBK verkauft ihre Maßnahmen mit dem ökologischen Mäntelchen, dass wertvoller Waldsaum geschaffen würde. Dem möchten wir hier widersprechen: Ein Waldsaum gehört in einen Waldrandbereich, aber nicht an Verkehrswege, die mitten durch einen Wald führen. Eine Entwicklung zu einem blütenreichen Waldsaum aus Hasel und anderen Sträuchern ist eher fragwürdig, da der Unterwuchs auf vielen Bereichen aus Ahorn und anderen Baumarten besteht, die in kurzer Zeit zu einer starken Beschattung führen würden. Um ein solches ökologisches Ziel zu erreichen, müssten umfangreiche Pflegemaßnahmen erfolgen.

Ein weiterer Aspekt ist, dass sich die Gefahr von Wildunfällen durch die vorgesehene Entwicklung eines unübersichtlichen Gebüschsaums voraussichtlich deutlich erhöhen wird.

Bezüglich der geplanten Maßnahme ergeben sich weitere Fragen mit rechtlichen Konsequenzen:
- Stehen alle der zur Fällung vorgesehenen Bäume tatsächlich auf Flächen, die der SBK gehören? Zumindest im Randbereich der Bus-Wendeschleife an der Bevenroder Straße scheint dies nicht der Fall zu sein, aber auch für andere randständige Bäume ist dies fragwürdig.
- Wenn es sich nicht um Wald- sondern um Straßenbäume handelt, wer ist zuständig für die Verkehrssicherungspflicht? Die SBK oder die Staßenmeisterei?
- Aus einem Kommentar zum Waldgesetz geht hervor, dass auch für Waldbäume an Straßenrändern die Verkehrssicherungspflicht als Straßenbaulast anzusehen ist. Gelten hier BGH-Urteile oder das Waldgesetz? - Hier ist eine rechtliche Klärung erforderlich.

Bei der vorliegenden Sachlage fordert der BUND-BS die sofortige Einstellung der Fällungsarbeiten bis zu einer umfassenden juristischen Klärung und der notwendigen politischen Diskussion im Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Braunschweig.

Kontakt- und Infotelefon: 0531 - 155 99 (Büro BUND-BS), E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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