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Die Veränderungen die in der Amtszeit von Ex-OB Dr. Gert Hoffmann stattfanden (https://de.wikipedia.org/wiki/Gert_Hoffmann#Oberb%C3%BCrgermeister_in_Braunschweig) sind hier dokumentiert. Hierunter fallen umstrittene Privatisierungen, Flughafenausbau, Schlossparkvernichtung, und Errichtung von ECE-Schlossarkaden ...

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Planfeststellungsbeschluss Flughafen Braunschweig-Wolfsburg: Gegenwärtiger Stand

Der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg wurde am 15.01.2007 veröffentlicht und unter

http://www.strassenbau.niedersachsen.de/master/C15082691_L20_D0_I5213350_h1.html

ins Internet gestellt.

Der Titel lautet:
Niedersächsische Landesbehörde
für Straßenbau und Verkehr
- 3326(WF)-30310 Fh BS -
Planfeststellungsbeschluss
Verlängerung der Start- und Landebahn des
Flughafens Braunschweig-Wolfsburg
vom 15. Januar 2007

Der Planfeststellungsbeschluss soll ab 1.2.2007 in den betroffenen Gemeinden zwei Wochen lang öffentlich ausgelegt werden.

Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss sind innerhalb von vier Wochen nach Zustellung bzw. nach dem Ende der zweiwöchigen Auslegungsfrist beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg zu erheben.

Am 16.1.2007 jubelte Hofreporter Zauner in der Braunschweiger Zeitung: "Ausbau des Forschungsflughafens kann sofort begonnen werden".

Oberbürgermeister Dr. Hoffmann, der sonst - überspitzt gesagt - jeden neuen Maulwurfshügel mit einer Presseerklärung würdigt, hat allerdings dieses Mal auf den sonst üblichen Indianertanz verzichtet und bisher keine Presseerklärung zum Planfeststellungsbeschluss herausgegeben.

Bereits am 17.1.2007 haben Kläger sicherheitshalber einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage und einen Hängebeschlussantrag zum Planfeststellungsbeschluss beim OVG Lüneburg gestellt.

Am 19.1.2007 teilte OB Dr. Hoffmann dem Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Braunschweig u.a. erwartungsgemäss mit: "Mit der baulichen Umsetzung der Maßnahme wird dann begonnen werden, wenn die gesetzlich bestehende sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses nicht durch gerichtliche Verfahren ausgesetzt wird und die bereits zugesicherten Fördermittel bereitstehen."

Die für eine Startbahnverlängerung des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg beabsichtigten Waldrodungen sind im übrigen nach der Gesetzeslage nur bis Ende Februar und dann erst wieder ab Oktober zulässig.

Bürgerinitiativen Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

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