Besorgte Bürgerinnen und Bürger zur Lex Asse
- Sonntag, 03. März 2013 00:29
- Eleonore Bischoff

Der Deutsche Bundestag hat die sogenannte Lex-Asse beschlossen. Die "Besorgten Bürgerinnen und Bürger" bemängeln, dass es dieser Kompromisslösung an Konsequenz fehlt, dass z. B.
- die Rückholung des Atommülls nicht als Ziel des Gesetzes definiert ist,
- das Gesetz Regelungen enthält, die nicht der Rückholung dienen, sondern die Flutung der Asse legitimieren könnten,
- es keine Regelungen gibt, wie die Menschen in der Region ihre Interessen in Zukunft wirksam und notfalls auch rechtlich wahrnehmen können,
- das Gesetz zahlreiche Formulierungen enthält, die rechtlich nicht eindeutig sind. Damit sind Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung vorprogrammiert.
Aus der Sicht der „Besorgten Bürgerinnen und Bürger" wäre von den Beteiligten vor Ort wahrscheinlich mehr erreicht worden, wenn alle Möglichkeiten, wie z. B. das Gespräch mit Bundesumweltminister Altmaier, genutzt, und wenn von Anfang an auf mehr Öffentlichkeit gesetzt worden wäre. So hätte den Änderungsanforderungen mehr und früher Nachdruck verliehen werden können. Daraus muss für die Zukunft gelernt werden.
Aus den Diskussionen mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort und aus der Anhörung vor dem Umweltausschuss des Deutschen Bundestages müssen jetzt Forderungen an den Betreiber und die Politik entwickelt werden. Drei Schwerpunkte haben sich herauskristallisiert, bei denen schon lange Handlungsbedarf besteht und deren Erledigung nicht in jedem Fall gesetzlich geregelt werden muss:
1. In der Notfallplanung setzt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Betreiber unverändert auf eine "nasse Verfüllung" der Schachtanlage. Bereits im Oktober 2010 wurde dies vom Vorsitzenden der Entsorgungskommission kritisiert, da die Notfallplanung nur das – allgemein kritisierte - Schließungskonzept des vorherigen Betreibers fortschreibe. Damals wurde das Bundesamt aufgefordert, einen alternativen Notfallplan zu entwickeln. Dieser liegt nach über zwei Jahren immer noch nicht vor. Nun müsse der Bundesumweltminster dem BfS konkrete Vorgaben machen, bis zu welchem Termin ein neues Notfallkonzept vorgelegt werden muss.
2. Auch bei der Anhörung in Berlin war Thema, dass eine zügige Bergung nur dann möglich ist, wenn nach dem Abteufen des Bergungsschachtes die automatisierte Bergetechnik und die oberirdischen Anlagen zur weiteren Behandlung der geborgenen Gefahrstoffe betriebsbereit sind. Hier stehe das BfS in der Pflicht, unverzüglich detaillierte Terminplanungen vorzulegen, aus denen hervorgeht, wie diese Ziele erreicht werden können. Vom Bundesumweltministerium erwarte man, dass vierteljährlich allgemeinverständlich dargestellt werde, ob die Planungen eingehalten werden können oder aus welchen Gründen sie gefährdet oder nicht einhaltbar sind.
3. In der Region besteht weitgehend Übereinstimmung, dass geologische Eingriffe, die den Asse-Schacht weiter gefährden könnten, wie z. B. Fracking, nicht hinnehmbar sind. Aufgabe der Kommunalvertretungen wären es, sich über Partei- oder Gremiengrenzen hinweg dafür einzusetzen, dass das Land Niedersachsen eine Schutzzone um die Schachtanlage Asse II einrichtet.
