„Alle wollen die Rückholung, warum steht das nicht in der Lex Asse?“
- Dienstag, 22. Januar 2013 09:45
- Eleonore Bischoff
„Alle wollen die Rückholung, warum steht das nicht in der Lex Asse?“... fragen sich besorgte Bürgerinnen und Bürger und sind auf die Veranstaltung am Donnerstag, den 24. Januar gespannt. Dann findet um 19 Uhr in der Lindenhalle in Wolfenbüttel eine Bürgerversammlung zu dem Gesetzentwurf statt. Dazu sind die Berichterstatterinnen der Bundestagsfraktionen eingeladen, und die Menschen vor Ort aufgerufen, sich zu informieren. Die Berichterstatterinnen können direkt befragen werden.
Da das Atomgesetz kein Eilverfahren für die schnelle, die unverzügliche Beseitigung vorhandener Gefahren vorsieht, soll es eine entsprechende Sonderregelung geben, die die Rückholung des Mülls aus der Schachtanlage Asse II beschleunigen soll. Doch der eigentliche Gesetzestext dieses Asse-Gesetzes fordert nur für die Stilllegung der Schachtanlage ein unverzügliches Handel, nicht aber für die vorherige Rückholung des Atommülls. Die wird wiederum lediglich als eine Vorzugsoption aufgeführt und nicht als eigentlicher Zweck des Gesetzes. Wird durch diesen Gesetzentwurf der Verbleib des Mülls und die Flutung der Schachtanlage sogar erst legitimiert? Würde in diesem Fall nicht nach dem Atomgesetz vorgegangen, auch wenn kein Langzeitsicherheits-“nachweis“ vorliegt?
„Die Sonderregelung zum Atomgesetz muss dem Ziel dienen, für dass sich alle Politikerinnen und Politiker ausgesprochen haben, nämlich den Atommüll und den chemotoxischen Müll aus der Schachtanlage Asse II zu beseitigen. Wir nehmen Sie beim Wort,“ meinen deshalb besorgte BürgerInnen und Bürger, darunter Eleonore und Wolfgang Bischoff, Andreas Riekeberg, Gerta Kuchenbecker, Christiane Jagau, Maren und Enno F. Gerdes, Karin und Herbert Fabian, Margitt und Dieter Wiechenberg.