BIBS-Fraktion zum geplanten Projekt St. Leonhard

"Pressemitteilung"

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/thumb/0/0c/BIBS-Logo.svg/220px-BIBS-Logo.svg.pngDie BIBS-Fraktion begrüßt, dass die Stadtverwaltung sicherstellen wird, dass die Grundschüler der Hans-Georg-Karg-Schule auch während der Bauarbeiten auf der Großbaustelle des Quartiers St. Leonhard unter bestmöglichen Bedingungen unterrichtet werden können.
Dies sicherte Baudezernent Heinz-Georg Leuer zu und kündigte an, selbstverständlich das Gespräch mit allen Beteiligten zu suchen. Die BIBS-Fraktion hatte mit einem Antrag gefordert, dass Unterricht und Erholungspausen der angrenzenden Hans-Georg-Karg-Schule durch den Lärm und Staub der Arbeiten nicht unzumutbar gestört werden dürfen.

„Dass nun dafür Sorge getragen wird, dass die Kinder in ihren Lern- und Spielphasen möglichst wenig gestört werden, ist eine erfreuliche Entwicklung“, erklärt BIBS-Fraktionsvorsitzender Wolfgang Büchs. „Wir halten es allerdings für bedenklich, dass die Verwaltung das Anliegen der Betroffenen mit der Begründung zurückwies, dass Auflagen nach Erteilung einer Baugenehmigung unzulässig seien. Denn bislang ist lediglich eine Teilbaugenehmigung für Haus 4 (Internat) und die Abbruchgenehmigung für das südliche Stallgebäude ausgesprochen worden. Weitere Baugenehmigungen sollen folgen, und insofern kann die Stadt bei den noch ausstehenden Genehmigungen durchaus noch Auflagen zum Schutz der Kinder aussprechen“, erklärt Büchs. - „Und auch die laufenden Arbeiten können natürlich überwacht werden.“
Den Vorwurf des Oberbürgermeisters, nur das Bauvorhaben stören zu wollen, weist Büchs mit der Bemerkung zurück, dass hier der Bauträger in allem und jedem sehr privilegiert behandelt worden sei.
In einem Artikel der Braunschweiger Zeitung vom 22.03.2017 war zu lesen, dass „zum Schutz der dort hausenden Fledermäuse und anderer Tierarten das Wirtsgebäude nur in sehr engen Zeitfenstern (April oder September) abgerissen werden darf.“
„Wir haben deshalb die obere Umweltschutzbehörde angeschrieben mit der Aufforderung, diesen Sachverhalt zu überprüfen. Wenn in den Gebäuden wirklich schützenswerte Tierarten leben, dürfen die Gebäude nicht ohne weiteres abgerissen werden. Für den Zeitraum der Überprüfung gehe ich davon aus, dass die Abrissarbeiten an diesen Gebäuden nicht begonnen werden“, so Wolfgang Büchs abschließend.

Brief an Ministerium für Umwelt