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Landtagfraktionen: Rot-Grün stärkt kommunalen ÖPNV

Rot-Grün stärkt kommunalen ÖPNV - LandesGVFG unterstützt Bemühungen zum Stadtbahnausbau in Braunschweig

Darum geht's:

Die Fraktionen

von SPD und Grünen haben beschlossen, im Oktober-Plenum kommende Woche einen Gesetzesentwurf (Niedersächsisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - NdsGVFG) zur Förderung von kommunalen Verkehrsinvestitionen mit zunehmenden Fördermitteln für den Öffentlichen Nahverkehr einzubringen.
Für Braunschweig bedeutet dieser Gesetzentwurf, dass - anders als bei der bisherigen GVFG Bundesgesetzgebung - endlich auch Fördermittel für Straßenbahn-Baumaßnahmen vergeben werden können, wenn diese nicht auf einem separaten Bahnkörper, sondern auf der Straße geführt werden (siehe hierzu den Vergleich von Bundes- und Landes-GFVG unten).

Das sagen die Grünen

Gerald Heere, Braunschweiger Landtagsabgeordneter und Ratsherr der Stadt

"Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen setzen mit diesem Gesetzentwurf ein klares Zeichen für mehr Öffentlichen Nahverkehr in den Städten und Gemeinden."

"Mit dem neuen Gesetz werden die bisher im Verhältnis von 40% ÖPNV und 60% Straßenbau verteilten Mittel bis 2017 schrittweise auf 60:40 zugunsten des ÖPNV umverteilt. Damit können zukünftig deutlich mehr ÖPNV-Maßnahmen landesweit durchgeführt werden."

"Dieser Gesetzentwurf unterstützt unsere grünen Bemühungen in der Stadt Braunschweig, das Straßenbahnnetz zu erweitern. Für das gegenwärtig zu erarbeitende Stadtbahnausbaukonzept ist dieser Entwurf Wasser auf die Mühlen. Und auch das Problem, dass ein Teil der Erweiterungen - wie z.B. in Lehndorf oder Volkmarode - nur straßenbündig möglich sind und dafür bislang keine Fördermittel in Anspruch genommen werden könnten, wird sich damit erledigen."

Zum Hintergrund

Das Niedersächsische Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NdsGVFG) regelt zukünftig, wie die vom Bund an das Land zugewiesenen Mittel (sogenannte Entflechtungsmittel nach Entflechtungsgesetz) für kommunale Verkehrsprojekte verteilt werden sollen. Für diesen Zweck werden im NdsGVFG Förderregelungen definiert. Aufgrund fehlender Landesregelungen galten bislang die Bundesregelungen.
Mit dem NdsGVFG können Entflechtungsmittel in Höhe von 123,5 Mio. Euro pro Jahr vergeben werden. Bei der bisherigen Quote von 40% für den ÖPNV stehen in 2013 für Nahverkehrsmaßnahmen 49,4 Mio. Euro zur Verfügung. Durch die schrittweise Umverteilung durch den vorliegenden Gesetzentwurf auf 60% werden in 2014 bereits 55,6 Mio. Euro für den ÖPNV bereit stehen - diese Summe steigt dann bis 2017 auf 74,1 Millionen Euro.
Der Gesetzentwurf von SPD und Grünen wird am 30.10. in erster Lesung im Landtagsplenum behandelt. Sofern es die Beratungen im Wirtschaftsausschuss zulassen, soll das Gesetz möglichst Anfang 2014 in Kraft treten.
Der vollständige Gesetzentwurf findet sich im Anhang, der wichtige Unterschied in Bezug auf die Förderfähigkeit von straßengebundenen Straßenbahnen ohne besonderen Bahnkörper zwischen Landes- und bisher gültiger Bundesregelung wird im Folgenden dokumentiert:

Neues LandesGVFG:
"§ 2 Förderungsfähige Vorhaben
Folgende Vorhaben können durch Zuwendungen aus den Finanzmitteln gemäß §1 gefördert werden:
1. Bau oder Ausbau von Verkehrswegen der
a) Straßenbahnen, Hoch- und Untergrundbahnen und Bahnen besonderer Bauart,
b) nichtbundeseigenen Eisenbahnen,
soweit sie dem öffentlichen Personennahverkehr bzw. schienengebundenen regionalen Güterverkehr dienen."

Zum Vergleich BundesGVFG:
"§ 2 Förderungsfähige Vorhaben
(1) Die Länder können folgende Vorhaben durch Zuwendungen aus den Finanzhilfen fördern: [...]
2. Bau oder Ausbau von Verkehrswegen der
a) Straßenbahnen, Hoch- und Untergrundbahnen sowie Bahnen besonderer Bauart,
b) nichtbundeseigenen Eisenbahnen,
soweit sie dem öffentlichen Personennahverkehr dienen, und auf besonderem Bahnkörper geführt werden."

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