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Die Veränderungen die in der Amtszeit von Ex-OB Dr. Gert Hoffmann stattfanden (https://de.wikipedia.org/wiki/Gert_Hoffmann#Oberb%C3%BCrgermeister_in_Braunschweig) sind hier dokumentiert. Hierunter fallen umstrittene Privatisierungen, Flughafenausbau, Schlossparkvernichtung, und Errichtung von ECE-Schlossarkaden ...

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Diskussionsforum: Preiswerten Wohnraum erhalten

Dienstag, 23.01.2018 von 18.00 bis 19.30 Uhr im Quartierszentrum

Hugo-Luther-Straße 60a

Ein Haus wird verkauft. Der neue Eigentümer steht vor der Wohnungstür und nötigt die Unterschrift unter einen neuen Mietvertrag, natürlich mit einer wesentlich höheren Grundmiete. Er lässt sich darüberhinaus weitgehende Gerneralvollmachten für die Kündigung etc. erteilen. Der Mieter hat keine Deutschkenntnisse. Schnell ist ein Dolmetscher zur Hand, der keine Rechtskenntnisse hat.

Ein schwarzes Schaf. Ganz sicher. Aber was soll man von einer bekannten Braunschweiger Baufirma halten, die in der Kreuzstraße 3 Häuser besitzt und ihren Mietern vor einigen Wochen, Mieterhöhungen gem. § 558 BBG in einer Größenordnung von 10 bis 15 % vorlegt. Die Obergrenze des Mietspiegels ist knapp eingehalten. Alles in Ordnung könnte man meinen, diese Möglichkeiten nutzt doch jeder Vermieter angesichts eines knappen Wohnungsmarktes aus. Nun handelt es sich hierbei jedoch um Sozialwohnungen, für die eine Kostenmiete und eben nicht eine ortsübliche Vergleichsmiete genommen werden darf. Ist das dann moralisch nur verwerflich, oder ist es rechtlich nicht zulässig? Wer kontrolliert eigentlich die Wirtschaftlichkeitsberechnung, die nach § 10 Wohnungsbindungsgesetz für die Erhöhung der Kostenmiete bei einer Sozialwohnung erforderlich ist? Es sind da enge Grenzen gesteckt. Aber wo kein Kläger ist, gibt es auch keinen Richter. Das mag das Kalkül sein.

Der Wohnungsmarkt funktioniert angesichts einer weiteren Verknappung von preiswertem Wohnraum, für dieses Segment des Marktes überhaupt nicht mehr. Die Wohnungsbindungen in Braunschweig laufen in großer Zahl aus. 2016 waren es noch 4.081 und in 2023 sind es noch 2.988. D. h., es laufen 1.293 Belegbindungen aus (das Land Niedersachsen geht von wesentlich höheren Zahlen auslaufender Belegbindungen aus). Natürlich haben wir noch keine Verhältnisse wie in München, aber in Braunschweig werden bei neugeschaffenem Mietwohnraum auch zwischenzeitlich bis zu 12 €/m² verlangt. Der Zuzug in die Stadt hält an und der Bedarf an Wohnraum wächst erheblich schneller als die geplanten Neubauten. Das Problem verschärft sich. Die Stadt versucht halbherzig und viel zu spät gegenzusteuern.

Wir wollen gemeinsam die Lage diskutieren und erörtern, was an Gegenmaßnahmen und Aktivitäten möglich ist. Vorschläge sind ausdrücklich erwünscht.

Dazu laden wir folgende Experten ein: Henning Voß von der Initiative „Notruf Wohnungsmarkt“, Wolfgang Wiechers vom „Netzwerk Gemeinsam Wohnen“ und Timo Sass vom Mieterverein Braunschweig

Seien Sie Alle herzlichst eingeladen zu unserer Veranstaltung

Hans Junge

AG Wohnen in der Stadtteilkonferenz Westliches Ringgebiet/Süd

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