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Absage Schoduvel – Erklärungen sind gefragt

Am 16. April berichtete die Braunschweiger Zeitung darüber, dass auch zwei Monaten nach der Absage des Schoduvels aufgrund einer Terrorwarnung zu den Hintergründen so gut wie nichts bekannt sei. Hinzu kommt, dass keine Festnahmen erfolgt sind, es keine Tatverdächtigen geben soll und auch keine Anzeichen von Sprengstoff gefunden wurden.

Bereits am Rosenmontag, also nur einen Tag nach der Absage, wurde allerdings von OB Markurth erklärt, dass es „unfassbar konkrete Hinweise auf ein Geschehen, das Menschenleben gefordert hätte" gegeben habe. Weiter hatte OB Markurth in seiner Rede vor der Ratssitzung am 24. Februar erklärt, dass Polizei und Staatsschutz ihm so offen wie möglich mitgeteilt hätten, was geplant gewesen sei und dass alle Angaben des Informanten bislang zuverlässig gewesen seien. Weitere Erklärungen an den Rat sind danach aber nicht erfolgt.

Dies vorweg geschickt bleibt festzuhalten, dass auch in der Rückschau der Oberbürgermeister mit der Absage das einzig Richtige getan hat. Gleichzeitig besteht aber die Verpflichtung, die Hintergründe auch für die Öffentlichkeit transparent darzustellen und von der Landesregierung ggf. eine Aufklärung zu verlangen. Dies ist notwendig, um zu verhindern, dass ein immerwährender Generalverdacht über den Muslimen in unserer Region schwebt. Dazu wird in der Braunschweiger Zeitung der Geschäftsführer des Islamischen Zentrums Wolfsburg folgendermaßen zitiert: „Ich habe kein gutes Gefühl dabei, dass die Öffentlichkeit nicht informiert wird, was den Terroralarm in Braunschweig betrifft. Dieser Schwebezustand ist nicht gerade hilfreich für die vielen Muslime in unserer Region."

Hinzu kommt, dass wenn eine offene und demokratische Gesellschaft schon weitreichende Entscheidungen ausschließlich nach Aussagen von Geheimdiensten bzw. sogar von einzelnen Geheimdienst-Mitarbeitern trifft, dann ist sie zumindest verpflichtet, diese Entscheidungen umfassend zu analysieren. Dies gilt natürlich in erster Linie für die Landesregierung, es gilt aber auch für die Stadt als Versammlungsbehörde. Dazu wird die Verwaltung gefragt:

1. Welche konkreten Hinweise wurden am 15.02.2015 von Polizei und Staatsschutz gegeben?
2. Welche Erklärungen zu den Hintergründen der Terrorwarnung wurden nach der Absage von der Polizeidirektion Braunschweig, der Staatsanwaltschaft Braunschweig, dem LKA und/oder der Staatsanwaltschaft Hannover, gegenüber der Stadt Braunschweig abgegeben?
3. Was wurde von der Stadt Braunschweig unternommen, um umfassende Informationen von der Landesregierung und/oder den genannten Behörden zu den Hintergründen der Terrorwarnung zu erhalten?

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