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Rundfunkbeitrag für Auszubildende und Studierende - Befreiungsanträge konsequent stellen

Verbraucherzentrale-Niedersachsen Braunschweig

Hannover, 23.08.2013. Wer in ein Studentenwohnheim oder eine Wohngemeinschaft zieht, muss einen Rundfunkbeitrag zahlen. Für volljährige Schüler, Auszubildende oder Studierende mit eigener Wohnung besteht grundsätzlich eine Anmeldepflicht beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Für jeden Haushalt, unabhängig der Personen- oder Gerätezahl wird monatlich ein pauschaler Beitrag von 17,98 Euro fällig.

In Wohngemeinschaften muss nur einer zahlen: In einer Wohngemeinschaft (WG) ist grundsätzlich der Hauptmieter der Wohnung anmelde- und beitragspflichtig. Als nur eine Wohnung gelten auch mehrere Einzelzimmer mit gemeinsamer Wohn- oder auch Etagenküche bzw. Etagenbad und einer Etageneingangstür - ein typisches Wohnbeispiel eines Studentenwohnheims. Hier gibt es keinen einzelnen Hauptmieter, sondern alle mieten gleichberechtigt. Demzufolge muss sich ein Bewohner finden, der sich anmeldet. „Damit nicht einer allein die Kosten zu tragen hat, sollte fair untereinander geregelt werden, wie viel jeder zu zahlen hat", rät Sandra Coors, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale in Braunschweig.

Einzel- bzw. Doppelappartements in (Studenten)Wohnheimen gelten dagegen als eigene Wohnung. Befreiungsanträge stellen: Ist der Hauptmieter einer WG befreiungsberechtigt, weil er BAföG oder eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bezieht, sind die anderen Mitbewohner gesetzlich zur Zahlung verpflichtet. Erhält ein WG-Mitglied keinerlei staatliche Unterstützung, so muss dieser den Beitrag zahlen, denn ein Vollzahler pro Wohnung muss angemeldet sein.

Alle Bewohner einer Wohnung haften gesamtschuldnerisch. Jeder aus dieser Wohnung oder dem Wohnbereich im Studentenwohnheim könnte daher herangezogen werden, rückständige Beiträge zu zahlen.

Die Verbraucherzentrale rät deshalb, Befreiungsanträge konsequent zu stellen, um sich von der Zahlungspflicht befreien zu lassen.

 Klare Regeln aufstellen, wenn angemeldete Mitbewohner ausziehen:

Üblicherweise wechseln die Mitbewohner in einer Wohngemeinschaft oder auch im Studentenheim häufig. Hier sollten klare Regelungen untereinander getroffen werden, damit nicht derjenige, der angemeldet ist, auf den monatlichen Kosten für den Beitrag sitzen bleibt. Zieht der angemeldete WG-Mitbewohner aus, müssen die anderen einen neuen Hauptmieter bestimmen, der anmelde- und beitragspflichtig ist.

 Ein angemeldeter WG-Mitbewohner, der auszieht, kann sich unter folgenden Bestimmungen abmelden:

▪Er geht beispielsweise für ein Semester ins Ausland, ist nicht mehr in der Wohnung gemeldet und hat lediglich bei den Eltern einen Nebenwohnsitz. Der Abmeldung muss er einen Nachweis des Einwohnermeldeamtes und der Rundfunkbeitragsnummer der Eltern beilegen.

▪Zieht er in eine andere WG, in der ein Rundfunkbeitrag bereits entrichtet wird, teilt er die Beitragsnummer des dortigen WG-Mitgliedes mit und zeigt den Auszug aus der anderen Wohnung an.

 Kostenfreie Beratung gibt es unter (05 51) 293 41 48, Mo, Di, Fr von 10.00 bis 14.00 Uhr.

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