Überhöhte Handyrechnung richtig reklamieren
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- Veröffentlicht: Dienstag, 30. April 2013 18:23
- Geschrieben von Maximilian Gehr, Beratungsstelle Braunschweig
Verbraucherzentrale-Niedersachsen in Braunschweig
Braunschweig, 30.04.2013. Immer wieder gibt es böse Überraschungen, wenn Smartphonebesitzer ihre Handyrechnungen kontrollieren. Unerwartet tauchen dort unter anderem Rechnungspositionen für sogenannte Drittanbieterdienste für Abos, Musik-Downloads oder Sportnachrichten auf. In einem aktuellen Fall staunte der Betroffene nicht schlecht: 188 Euro statt üblicherweise ca. 15 Euro.
„Das ist kein Einzelfall in unserer Beratung, viele Verbraucher sind überrascht, wenn sie ihre Handyrechnung prüfen. Die wenigsten können sich daran erinnern, den Dienst von Drittanbietern genutzt zu haben oder wundern sich, welche Internetverbindungen berechnet wurden“, sagt Sandra Coors, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Coors rät Verbrauchern, strittige Rechnungspositionen schriftlich innerhalb von acht Wochen gegenüber dem Rechnungssteller zu beanstanden. Leistungen eines Drittanbieters sind direkt bei diesem zu reklamieren. Bei der Beanstandung sollten unklare Internetverbindungen konkret benannt werden. Außerdem ist es wichtig, nachvollziehbare Gründe zu benennen, weshalb die Forderung unberechtigt ist, das heißt, eine Verbindung, das Gespräch oder der Bezahlvorgang nicht zustande gekommen sein kann oder im falschen Tarif abgerechnet wurde. Ferner ist es sinnvoll, nachträglich einen sogenannten Entgeltnachweis, d. h. eine Aufschlüsselung der einzelnen Verbindungsdaten und das Ergebnis der technischen Prüfung zu verlangen.
Unstreitige Rechnungsposten müssen unbedingt pünktlich bezahlt werden. Wird nicht fristgemäß bezahlt, befinden sich Verbraucher im Verzug. Ab 75 Euro droht dann eine Sperre des Anschlusses beziehungsweise der SIM-Karte.
Wie Verbraucher ihre Telefon- und Handyrechnung richtig reklamieren können, zeigt das aktuelle Faltblatt ‚Probleme mit Telefon- und Handyrechnung?’ Es ist in allen örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Niedersachsen erhältlich und steht als Download unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/flyer-telefon-internet bereit.