Liebe Leser und Leserinnen des b-s! Der b-s hat ab 1. Mai 2019 unter braunschweig-spiegel.de einen neuen Auftritt. Unter archiv.braunschweig-spiegel.de erreichen Sie den b-s von 2008 bis April-2019 in seiner letztmaligen Form, incl. funktionsfähiger interner Beitragslinks, als historisches Dokument.

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Die Veränderungen die in der Amtszeit von Ex-OB Dr. Gert Hoffmann stattfanden (https://de.wikipedia.org/wiki/Gert_Hoffmann#Oberb%C3%BCrgermeister_in_Braunschweig) sind hier dokumentiert. Hierunter fallen umstrittene Privatisierungen, Flughafenausbau, Schlossparkvernichtung, und Errichtung von ECE-Schlossarkaden ...

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Volksbegehren für gute Schulen

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Das Volksbegehren für gute Schulen bittet um Unterstützung durch Ihre Unterschrift.

Das Volksgehren für gute Schulen wurde von engagierten Eltern, Schülern und Lehrkräften in Niedersachsen im Herbst 2009 auf den Weg gebracht, nachdem ihre Proteste gegen die Bildungspolitik der Landesregierung in keiner Weise Gehör gefunden hatten. Die Ziele des Volksbegehrens sind:

Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien und Gesamtschulen,

Senkung der Mindestgröße für Neugründungen von Gesamtschulen,

Erhalt der bestehenden Vollen Halbtagsschulen.

Da die formalen Ansprüche an ein Volksbegehren hoch sind, muss man beim Unterschreiben folgendes beachten:

  • Die Unterzeichner müssen in Niedersachsen stimmberechtigt sein, also die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, das 18. Lebensjahr vollendet und seit drei Monaten in Niedersachsen ihre Hauptwohnung haben.

  • Der Unterschriftenbogen enthält die Vorderseite mit zwei Unterschriftenzeilen und ist so vom Landeswahlleiter anerkannt. Wenn Sie einen Bogen mit weiteren Unterschriftenzeilen auf der Rückseite ausdrucken wollen, nutzen Sie bitte unbedingt die amtlich vorgeschriebene Vorlage auf unserer Homepage. Bögen ohne die Unterschrift und das Dienstsiegel des Landeswahlleiters sind ungültig.
  • Auf einer Liste können nur Personen unterschreiben, die ihren ersten Wohnsitz in derselben Gemeinde haben. Alle anderen Eintragungen sind ungültig.
  • Die Eintragungen müssen lesbar und vollständig sein, sonst sind sie sind ungültig. Bitte in Druckbuchstaben schreiben und die Namen wie im Personalausweis angeben.
  • Die gesammelten Unterschriften müssen bei der zuständigen Gemeinde zum Beglaubigen und Auszählen eingereicht werden. Jede oder jeder kann unterschriebene Listen bei der Hauptwohnsitzgemeinde einreichen; sie verbleiben dort. Falls Ihnen das nicht möglich ist, können Unterschriftenbögen auch an das Volksbegehren für gute Schulen c/o Berliner Alle 18, 30175 Hannover geschickt werden.

Bitte geben Sie Informationen und Unterschriftenlisten an Verwandte, Bekannte, Freunde oder andere Personen weiter, von denen Sie glauben, dass sie ein Interesse an dem Volksbegehren haben könnten.

Unterschriftenlisten können bis Ende November 2010 eingereicht werden.

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