Liebe Leser und Leserinnen des b-s! Der b-s hat ab 1. Mai 2019 unter braunschweig-spiegel.de einen neuen Auftritt. Unter archiv.braunschweig-spiegel.de erreichen Sie den b-s von 2008 bis April-2019 in seiner letztmaligen Form, incl. funktionsfähiger interner Beitragslinks, als historisches Dokument.

Die Suchfunktion der Archivfassung ist NICHT mehr aktiv. Sie finden die Beiträge der Jahre 2005 bis 2019 jedoch über https://www.braunschweig-spiegel.de
Die Menüstruktur der Archiv-Fassung ging dabei jedoch komplett verloren.

Die Veränderungen die in der Amtszeit von Ex-OB Dr. Gert Hoffmann stattfanden (https://de.wikipedia.org/wiki/Gert_Hoffmann#Oberb%C3%BCrgermeister_in_Braunschweig) sind hier dokumentiert. Hierunter fallen umstrittene Privatisierungen, Flughafenausbau, Schlossparkvernichtung, und Errichtung von ECE-Schlossarkaden ...

Chronologisch beginnt der b-s hier: http://archiv.braunschweig-spiegel.de/index.php/diese-zeitung-seit-2005


CDA Braunschweig fordert Wahlrecht für Menschen mit Behinderung

Die CDA Braunschweig strebt eine Änderung des Niedersächsischen Wahlgesetzes an, durch die Menschen mit Behinderung das volle Wahlrecht im Sinne von Art. 29 der UN-Behindertenrechtskonvention erhalten sollen. Thorsten Wendt, Kreisvorsitzender der Christlich-Demokra-tischen Arbeitnehmerschaft (CDA) in Braunschweig, erläutert: „Bisher schränkt das Niedersächsische Landeswahlgesetz das Wahlrecht von Menschen mit Behinderung in bestimmten Fällen ein, so im Falle der dauerhaften Bestellung eines Betreuers für alle Angelegenheiten.“ Diese Einschränkung sei jedoch mit der UN-Behindertenrechtskonvention, die von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet wurde und somit für sie rechtlich bindend ist, nicht vereinbar. Pressemitteilung

Additional information

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.