Bei Anruf Ärger - unerlaubte Telefonwerbung
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- Veröffentlicht: Dienstag, 05. Februar 2019 14:27
- Geschrieben von Verbraucherzentrale Niedersachsen
Telefonwerbung ist noch immer ein tägliches Ärgernis für Verbraucher. Dabei ist sie in der Regel verboten. Nur wer vorher ausdrücklich zugestimmt hat, darf zu Werbezwecken angerufen werden. Seit Oktober 2013 gelten verschärfte gesetzliche Vorschriften zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung. Sie zeigen allerdings keine Wirkung: Beschwerden bei der Bundesnetzagentur zu unerlaubter Telefonwerbung sind 2018 weiter gestiegen. Die unlauteren Geschäftsmethoden scheinen sich nach wie vor für Unternehmen zu lohnen. Die Verbraucherzentralen fordern die Einführung der Bestätigungslösung für alle Verbraucherverträge.