EuGH am 17.04.2018: Verbot der Diskriminierung von Arbeitnehmern wegen der Religion oder Weltanschauung
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- Veröffentlicht: Donnerstag, 19. April 2018 20:30
- Geschrieben von Helmut Kramer
Dr. Helmut Kramer bei einem Vortrag über Willi Geiger im Dezember 2017 in Karlsruhe. Ausführliche Berichterstattung mit Verlinkungen unter www.kramerwf.de/id=810html Foto: Uwe Meier
Pressemitteilung vom 17.04.2018 von Dr. Helmut Kramer
Mit seiner Entscheidung vom 17. April 2018 zum Fall Egersberger und dem Verbot der Diskriminierung von Arbeitnehmern wegen der Religion oder Weltanschauung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nicht nur allgemein eine vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) geschaffene Altlast beseitigt, sondern auch eine Hypothek, die der Bundesverfassungsrichter und ehemalige Staatsanwalt an einem NS-Sondergericht Willi Geiger hinterlassen hat.