Discos diskriminieren Ausländer - Stadt verhängt Bußgelder

"Gedränge vor einer Diskothek. Auch in Braunschweig werden Ausländer am Eintritt diskriminiert, stellte die Stadt fest."   Foto: wordpress

Die Stadt Braunschweig verhängt gegen drei Türsteher von Braunschweiger Diskotheken Bußgelder, weil sie bei der Einlasskontrolle Personen ohne zureichenden sachlichen Grund den Einlass verwehrten und damit gegen das Niedersächsische Gaststättengesetz verstießen. Entsprechend ist heute der Ausschuss für Integrationsfragen informiert worden. "Damit machen wir deutlich, dass die Stadt Braunschweig ein solches Verhalten nicht duldet", sagt Ordnungsdezernent Claus Ruppert. "Wir werden die Kontrollen zu gegebener Zeit fortsetzen."

Die Stadtverwaltung hatte im Frühjahr insgesamt sechs Innenstadtdiskotheken überprüft, indem zwei männliche Testpersonen offensichtlich ausländischer Herkunft sowie als Kontrollgruppe zwei städtische Mitarbeiter Einlass in die jeweilige Diskothek begehrten. In zwei Diskotheken wurde der Zutritt den Testpersonen gewährt, in vier anderen verweigert. Bei zwei Diskotheken führten sachliche Gründe zur Abweisung, nämlich eine Abi-Party bzw. eine schwul-lesbische Party – beide an einen Personenkreis gerichtet, dem die Testpersonen nicht entsprachen. Die Einlassungen drei weiterer Türsteher in zwei Diskotheken, die Testpersonen seien in der Vergangenheit bereits negativ aufgefallen oder ihre Kleidung sei nicht angemessen, müssen dagegen als Schutzbehauptung gewertet werden, da die Testpersonen zum ersten Mal Braunschweiger Diskotheken besuchten und die städtischen Mitarbeiter vergleichbar angezogen waren. Den Türstehern soll deshalb ein Bußgeld von 60 Euro zuzüglich Gebühren und Auslagen von 28,50 Euro auferlegt werden.