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Debatte um den "Garten der Erinnerung"

"Pressemitteilung"

Derzeit wird die Debatte um den Standort des „Gartens der Erinnerung“ leidenschaftlich geführt. Die BIBS-Fraktion nimmt dies zum Anlass, einige Dinge in Erinnerung zu rufen.
Am 13.09.2016 wurde die Einrichtung dieses Erinnerungsgartens einstimmig im Rat der Stadt beschlossen (16-02426). Dass es so weit kommen konnte, ist wesentlich auf das Engagement von BürgerInnen und der BIBS-Fraktion zurückzu-führen. Die BIBS-Fraktion steht auch weiterhin vollumfänglich hinter der Entscheidung, an die Gräueltaten in Roselies (Belgien) im Ersten Weltkrieg, an denen auch Braunschweiger Truppen aktiv beteiligt waren*, mit einem Gedenkort zu erinnern. Die derzeit geführte Debatte über den Standort des Gartens ändert daran nichts.
Der im letzten Jahr gefasste Grundsatzbeschluss geht auf den Antrag der BIBS-Fraktion Ds. 15-00061 zurück, der am 29.09.2015 einstimmig im Verwaltungs-ausschuss der Stadt angenommen wurde. Der Grundsatzbeschluss beinhaltete von Anfang an keine klare Festlegung auf einen Standort. Die BIBS-Fraktion beantragte in der vorberatenden Sitzung des Kulturausschusses vom 02.09.2017, dass die BürgerInnen zur Lage des Gartens durch die Verwaltung befragt werden.

„Schon damals war klar, dass sich die Verwaltung die Entscheidung darüber vorbehalten wollte. Der Antrag war bezüglich des Standortes ein reiner Ermächti-gungsbeschluss. BürgerInnen sollten hier nicht mitreden dürfen“, ruft BIBS-Fraktionsvorsitzender Wolfgang Büchs in Erinnerung. „In der Folge haben das ja auch die Anwohner vor Ort erfahren müssen. Gefährlich: Durch dieses wenig bürgernahe Verhalten der Verwaltung besteht die Gefahr, dass Rechtspopulisten versuchen, die Situation für ihre Zwecke zu nutzen. Das hat man jüngst auch gesehen, als die AfD im Neubaugebiet versuchte, das Thema für sich zu instru-mentalisieren. Wenn Frau Dr. Hesse nun behauptet, man habe dieses Jahr die Teilnahme an den Erinnerungsfeierlichkeiten in Belgien absagen müssen, weil der ‚Garten der Erinnerung‘ nicht fertig gestellt werden konnte und sie es schön gefunden hätte, am 20.08.2017 dorthin zu reisen, um Bilder vom Beginn der Pflanzungen zeigen zu können, ist dies einfach unglaubwürdig, ja: falsch“, erklärt Wolfgang Büchs. „Schon letztes Jahr mussten wir feststellen, dass Frau Dr. Hesse verwaltungsintern durchsetzen wollte, nicht nach Belgien zu reisen. Warum? Weil die Einladung ‚nur‘ vom örtlichen Erinnerungskommittee und nicht von ‚offizieller Seite‘ wie der Gemeinde Aiseau-Presles stammte…

Letztes Jahr nahm dankenswerter Weise doch Bürgermeisterin Annegret Ihbe (SPD) an den Feierlichkeitenteil. Ich bedauere es, dass dieses Jahr kein Repräsentant der Stadt anwesend sein wird, aber letztlich kommt es auf das bürgerschaftliche Engagement an. Wir haben die Kontakte damals nach Belgien geknüpft, woraus heute echte Freundschaft erwachsen ist, insbesondere zu den Veranstaltern vom Comité du Souvenir um Daniel Tilmant. Die von OB Markurth ausgerufene ‚Erinnerungspartnerschaft‘ können wir damit mit Leben füllen. Und so freue ich mich darauf, am nächsten Wochenende in Belgien unsere Freunde wiederzutreffen.

Das derzeitige ‚Schwarze-Peter-Spiel‘ sollte endlich aufgegeben werden. Bei der Lösung der Detailfragen zum Standort der Gedenkstätte in der Braunschweiger Roselies-Siedlung sollte nicht im Vordergrund stehen, wer sich am Ende durchsetzt oder wer nachgibt. Anwohner und Verwaltung sollten sich endlich ohne Vorbehalte an einen Tisch setzen und gemeinsam eine für alle gangbare Lösung erarbeiten. Letztendlich geht es nur um Kleinigkeiten, die den ganzen Wirbel um die Sache eigentlich nicht rechtfertigen.“, so Wolfgang Büchs abschließend.

Das Ansinnen der BIBS-Fraktion ist nun, dass dem Willen der BürgerInnen zur Lage des Standortes Rechnung getragen wird. Zudem ist die BIBS-Fraktion der Meinung, dass die derzeit vorgesehene Platzierung auf einem Ballspielplatz der Bedeutung dieses Gedenkortes nicht gerecht wird. Der BIBS-Antrag wird im Kulturausschuss am 11.08. und im Rat am 22.08.2017 behandelt.

*Das Ergebnis der Nachforschungen des Landesmuseums aus dem Jahr 2015 hält eindeutig fest:
„Einen fundamentalen Unterschied bilden die massiven Kriegsverbrechen, die Soldaten des IR 92 aus Braunschweig in Roselies und Tergnée verübten: Plünderungen, Zerstörung von zivilem Eigentum ohne direkten militärischen Nutzen, Schießen auf flüchtende Zivilisten mit Todesfolge und die Erschießung von zehn Geiseln und zwei französischen Soldaten. Alle genannten Verbrechen waren weder durch das Kriegsrecht gedeckt, noch geschahen sie aus Unachtsamkeit - alle Verbrechen wurden vorsätzlich und in voller Kenntnis der Handlungen begangen. Keiner der beteiligten Soldaten wurde für die begangenen Taten belangt.“

 

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