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Ernst Johann Zauner in der BZ über "Angriff auf die City"

Mit einiger Verspätung berichtet Ernst Johann Zauner über das Buch "Angriff auf die City" und Schwärzungen im Text. Wir werden hier - wenn wir das mit Schwärzungen versehene Buch vorliegen haben, die Schwärzungen im Einzelnen diskutieren, falls sich da weiteres Wesentliches ergibt.

Gefunden wurden offenbar Nuancen, welche die Bewertungen des Schloss-Arkaden Projektes nicht wesentlich berühren - aber immerhin, es ist Ernst zu nehmen. Soweit mir bekannt wird der Hauptkritikpunkt von Zauner korrekt beschrieben: "So müssen nach Ansicht der Richter unwahre Behauptungen wie, dass es durch Zahlung eines Geldbetrages möglich war, sich über geltendes Baurecht hinwegzusetzen, unkenntlich gemacht werden. Das gilt auch für die Feststellung, die Baugenehmigung der Schloss-Arkaden verstoße gegen geltendes Recht."

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Die Baugenehmigung verstieß aber schon gegen im Baurecht gültige Vorschriften, also wohl auch gegen "Baurecht". Denn in einem Beschluss des Verwaltungsgerichtes Braunschweig, der nicht angefochten ist, lesen wir Folgendes:

Die Baugenehmigung vom 24.08.2004 verstößt gegen die Bestimmungen der Niedersächsischen Bauordnung über Grenzabstände in §§ 7 ff. NBauO. Diese Vorschriften sind nachbarschützend, so dass die Antragstellerin sie geltend machen darf.
Das mit der Baugenehmigung vom 24.08.2004 genehmigte Einkaufszentrum hält nicht den erforderlichen Grenzabstand von 1 H gemäß § 7 Abs. 3 NBauO ein.

Nur ist Recht etwas komplizierter und es kennt auch Ausnahmen, die dann so zu sagen rechtmäßig gegen Recht verstoßen. In diesem Fall kaufte sich ECE zwar nicht das Recht sondern sie kauften gewissermaßen die Kläger, sie kauften der Allianz die Häuser ab, die vom Rechtsverstoß betroffen waren. Das ist sicherlich ein rechtmäßiger Vorgang, und es ist auch rechtmäßig, sich das Recht quasi direkt zu kaufen bzw. abkaufen zu lassen. (Große-Suchsdorf u.a., NBauO-Kommentar, 7. Aufl. S. 1064: "Verträge, mit denen Bauherren den Nachbarn ihre Widerspruchsrechte gegen die Baugenehmigung "abkaufen", verstoßen i. d. R. weder gegen ein gesetzliches Verbot noch ohne weiteres gegen die guten Sitten ...")

In einem zweiten Punkt kommt Zauner aber über billige Demagogie nicht hinaus:
"Acht Punkte, das Braunschweiger Schloss, wie der Autor immer wieder schreibt, betreffend, dürfen weiter im Buch zu lesen sein. So: "Nero hat die Stadt mit Feuer zerstört. Viele Bürgermeister zerstören die Städte mit Shopping-Centern."

Wenn Pump-Uhlmann aber vom "Schloss" spricht, dann meint er es auch - und nicht das Einkaufszentrum.

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Oder Pump-Uhlmann spricht über das "Schloss" im Sinne eines "Schloss"-Rekonstruktionprojektes, welches dann in der Realität auf eine Fassadenrekonstruktion hinauslaufen mag, sicherlich aber nicht auf die Rekonstruktion des Schlosses

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Und dann ist der Vergleich mit Nero einer Immobilienzeitung von 2003 entnommen und auch schon bei Pump-Uhlmann als Zitat gekennzeichnet. Er bezog sich definitiv nicht konkret und auch nicht besonders auf das Braunschweiger Einkaufszentrum sondern hatte allgemeinen Charakter.

Aber wir wollen nicht immer nur meckern, das ist doch hier eigentlich schon ganz anständig - denn Zauner hat zu diesem Komplex schon weit schlimmere Beiträge geliefert. Wir rufen hier nur ein Beispiel zur Erinnerung auf.

P.S.
Erlauben wir uns hier noch einmal das komplette Zitat in Sachen "Nero" und Dr. Gert Hoffmann als Ausriss aus der Immobilienzeitung vom 04.09.2003 einzufügen - wobei da von Dr. Gert Hoffmann wirklich nicht die Rede ist, obwohl es ihn eigentlich ganz gut trifft. Das Original-Zitat ist noch etwas saftiger und es bleibt zu hoffen, dass der Droste-Verlag es für die nächste Auflage komplett mit einfügen wird.

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