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Wie man Opfern ihren Namen zurückgibt

1. Folge 2. Folge

Jahrzehnte lag in der Bundesrepublik Deutschland über den faschistischen Untaten der Mantel des Verschweigens und des Verdrängens. Offizielles Gedenken beschränkte sich auf die Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944. Allmählich rückten dann auch andere Opfer in den Blick des öffentlichen Interesses, aber einige wichtige Opfergruppen blieben nach wie vor lange Zeit ausgeblendet. Das Gedenken ging über vage Äußerungen von Betroffenheit kaum hinaus. Jede Konkretisierung hätte ja zwangsläufig an die Täter und die zugrundeliegenden Mentalitäten und Strukturen erinnert. Das gilt noch immer für viele Gedenkstätten, die es möglichst vermeiden, über die Täter zu informieren. Selbst in der Wolfenbütteler Gedenkstätte zur NS-Justiz erfährt man nur wenig über die juristischen Schreibtischtäter (s. Ossietzky 8/12). Der Forderung, die Verantwortung der Täter stärker zu beachten, sind der Gedenkstättenleiter Wilfried Knauer und sein Vorgesetzter Habbo Knoch, Geschäftsführer der in Celle ansässigen Stiftung niedersächsische Gedenkstätten, mit der Begründung ausgewichen, »Primäraufgabe« sei das Gedenken an die Opfer. »Der Respekt vor den Opfern gebietet es, an dieser Primäraufgabe keine Abstriche zu machen.«

Lesen sie den vollständigen Artikel in Ossietzky 9/12

 

 

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