Sehr spät, aber nicht zu spät: Das Gesetz zu einer Verbrauchersammelklage oder Musterfeststellungsklage
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- Veröffentlicht: Sonntag, 11. November 2018 00:41
- Geschrieben von Helmut Kramer und Uwe Meier
Helmut Kramer vor dem ehemaligen Hinrichtungshaus im Wolfenbütteler Gefängnis. Heute werden hier der Opfer gedacht, die hier hingerichtet wurden. Kramer rettete damals das Haus vor dem Abriss. Ihm ist damit letztendlich die heutige Gedenkstätte zu verdanken. In seinem Sinne soll hier nicht nur der Opfer gedacht werden. Vor allem soll in der Gedenkstätte über die Täter, insbesondere über die Schreibtischtäter mit ihrem juristischen Instrumentarium, geforscht und publiziert werden. Denn die, und nicht die Opfer, sind der Schlüssel dafür, dass sich Vergleichbares nicht wiederholt. Foto Uwe Meier
Neben vielen anderen juristischen Querelen hat Volkswagen seit dem 1. November 2018 eine Sammelklage von VW-Geschädigten am Hals, jener Verbrauchersammelklage, an die sich jeder von dem Diesel-Skandal betroffene VW-Kunde kostenlos und ohne Risiko anschließen kann, mit nicht mehr als nur einem Mouse-Klick. Ermöglicht wird dies durch ein neues Gesetz: Das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Feststellungsklage.
Eigentlich war es schon vor fast einem Jahrhundert an der Zeit für einen solchen systematischen Schutz aller Verbraucher vor betrügerischen Wirtschaftspraktiken. Dazu hätte es schon damals nicht einmal einer gesetzlichen Regelung bedurft. Nur fehlte es der Justizverwaltung und den Richtern an der Einsicht, über den Tellerrand des einzelnen Prozesses hinauszuschauen, um auch vielen ähnlich betrogenen Bürgern eine Handhabe zu geben. Denn das Recht ist vor allem auch für die Schwachen da, zumal die wirtschaftlich Starken allzu oft den im Interesse der Wirtschaft rührigen oder – wenn es um den Schutz der Bürger geht - passivbleibende Gesetzgeber hinter sich haben.
Es war Dr. Helmut Kramer, der schon im Jahr 1973 die Möglichkeit nutzte, hier zu einem Umdenken aufzufordern. Und dies sogar aus dem Mund des damaligen niedersächsischen Justizministers. Darüber informiert der hier verlinkte Artikel Helmut Kramers, der einen Beitrag zur spannenden Rechtsgeschichte Deutschlands darstellt. „Sehr spät, aber nicht zu spät: Das Gesetz zu einer Verbrauchersammelklage oder Musterfeststellungsklage“.