Zum 50. Todestag von Fritz Bauer
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- Veröffentlicht: Mittwoch, 01. August 2018 00:16
- Geschrieben von Conrad Taler
Er war ein Fremder unter Seinesgleichen, der Zeit immer voraus, angetrieben von einer tiefen Liebe zu den Menschen, ein Humanist hohen Grades. Gestorben ist der schon zu Lebzeiten legendäre hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer in seiner Frankfurter Wohnung. An welchem Tag genau und zu welcher Stunde weiß niemand, und niemand kennt die Ursache seines Todes. Es geschah an einem Wochenende. Fritz Bauer wurde ohne äußere Verletzung tot in der Badewanne aufgefunden, nachdem ihn Hausbewohner vermisst hatten. Seine Biographin, die Historikerin Irmtrud Wojak, nennt den 30. Juni 1968 als Todestag. Das war ein Sonntag. Der Polizeiarzt datierte den Zeitpunkt des Todes auf Sonntagmorgen, so die Frankfurter Allgemeine Zeitung in ihrer Ausgabe vom 2. Juli 1968. Andere Quellen nennen den 1. Juli als Todestag.
Die Nachricht vom Ableben des Generalstaatsanwalts erregte beträchtliches Aufsehen. Bauer hatte wegen seiner Bemühungen um die Ahndung von NS-Verbrechen und die Bloßlegung ihrer Wurzeln immer wieder Morddrohungen erhalten und durfte zu seinem Schutz eine Waffe tragen. Gleichwohl ließen Polizei und Staatsanwaltschaft die nötige Umsicht bei der Klärung der Todesumstände vermissen. Die Staatsanwaltschaft ignorierte den Wunsch des stellvertretenden Generalstaatsanwalts Krüger, eine gerichtliche Obduktion zu beantragen und gab die Leiche zur Feuerbestattung frei. Eine dienstliche Anweisung, die erwähnte Obduktion zu beantragen, erfolgte nicht. Bauer wurde entgegen jüdischer Tradition auf eigenen Wunsch hin eingeäschert. Die in solchen Fällen übliche Verwaltungssektion nahm ein Rechtsmediziner vor, der in seinem Gutachten freimütig bekannte, dass die Beurteilung der Todesursache schwieriger sei, als zunächst angenommen. Mit der Einäscherung waren am Ende sämtliche Spuren zur Herausfindung der Wahrheit für immer vernichtet. Weiter im Ossietzky