Sturheit? - oder die Verschiebung von Wahrheit (Teil 1)

Kommentar zur Pressererklärung des Oberbürgermeisters vom 07. 03. zum Scheitern des Gütetermins vor dem Landgericht am gleichen Tage

".... trotz Vorhaltens des Gerichts will Rosenbaum nicht anerkennen, daß das Entwässerungsgeschäft schon seit Monaten genehmigt ist – dabei haben wir doch den entsprechenden Erlaß längst vorgelegt", wird Dr. Gert Hoffmann persönlich in der Pressererklärung zitiert.
Es kann nur verwundern, wenn Hoffmann schon kurz nach einer Gerichtsverhandlung vor die Presse tritt um der Öffentlichkeit zu erklären, was das Gericht seinem Gegner, Herrn Rosenbaum, denn "vorgehalten" habe, obwohl auch eine persönliche Vorladung ihn nicht dorthin bewegen konnte. Aus welchen Gründen auch immer: den Weg in das nahe Gericht fand Hoffmann nicht.

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Pressemeldung der Stadt Braunschweig zum Gerichtstermin

Pressemeldung
"Sturheit"
Kommentar, geschrieben von Karl Eckhardt

".... trotz Vorhaltens des Gerichts will Rosenbaum nicht anerkennen, daß das Entwässerungsgeschäft schon seit Monaten genehmigt ist - dabei haben wir doch den entsprechenden Erlaß längst vorgelegt" wird Dr. Gert Hoffmann persönlich in einer Pressemeldung der Stadt Braunschweig zitiert.

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Herr Dr. Hoffmann leitet juristische Schritte gegen die BöE ein

Die Stadt Braunschweig, vertreten durch den Oberbürgermeister, und Herr Dr. Gert Hoffmann persönlich (das Verfahren wurde von zwei Seiten angestrengt) wollen von Herrn Rosenbaum, Mitglied der Bürgerinitiative für den Erhalt öffentlichen Eigentums, eine Unterlassungsverfügung (mit angedrohtem Strafgeld in Höhe von 250.000 EUR oder einem halben Jahr Haft bei Wiederholung) erwirken für die Behauptung (in Presseerklärung vom 06.02.2006) der Verkauf der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH samt damit verbundener Kreditverträge sei von der Komunalaufsicht nicht genehmigt. [Zum Sachverhalt]


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Sigrid Probst erhält Bundesverdienstmedaille

Auf Anregung von "Amnesty International" wird Frau Sigrid Probst für ihr langjähriges ehrenamtliches Engagement in der Flüchtlings-, Menschenrechts- und Friedensarbeit mit der Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Diese hohe Auszeichnung wird Frau Probst im Rahmen einer städtischen Feierstunde in Empfang nehmen

am Montag, dem 6. März 2006 um 11.00 Uhr, im Rathaus Altbau, Zimmer A 1.63.

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Wasserprivatisierung in Berlin

Heute weiß es jeder. Die teilweise Privatisierung der Wasserbetriebe im Jahr 1999 war ein schwerer Fehler.
Der Vertrag des Landes Berlin mit den Multis RWE und Veolia hängt den Bürgern dieser Stadt wie ein Mühlstein am Halse. Gerade einmal 1,6 Milliarden € mußten die internationalen Wasserunternehmen an die Stadt bezahlen. Sie erhielten dafür die Geschäftsführung in Ihre Hände. Zwar gehört dem Land Berlin noch die Hälfte des Betriebs, doch es hat nichts zu melden. Denn zugleich mit dem Eintritt der Privaten in den Betrieb, garantierte der Berliner Senat in einem geheimen Vertrag den "Investoren" über 28 Jahre eine Rendite von mindestens 8% auf das betriebsnotwendige Kapital - also eine wachsende Bemessungsgrundlage. 2006 werden bereits knapp 150 Millionen € Rendite fällig.

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Pressemitteilung der Bürgerinitiative für den Erhalt öffentlichen Eigentums

Wie die Bürgerinitiative für den Erhalt öffentlichen Eigentums mitteilt, sind in Zusammenhang mit der Privatisierung der Abwasserwirtschaft plötzlich ganz entscheidende Dokumente aufgetaucht - darunter sogar ein verbindlicher Ratsbeschluß aus 1997-, die der Kommunal-Aufsicht bei den im Dezember erteilten Teil-Genehmigungen der Privatisierung der Abwasserentsorgung bislang vorenthalten worden seien. [Presseerklärung vom 26.02.06]
Die Bürgerinitiative für den Erhalt öffentlichen Eigentums hat die vergessenen Dokumente (siehe Links zu unserer Meldung vom 24.02.06) sofort als 9. Ergänzung ihrer Eingabe an Landtag und Kommunalaufsicht geschickt.

Braunschweiger Lokalpolitik findet immer größere Beachtung

Auch andernorts beobachtet man die Braunschweiger Lokalpolitik mit Interesse. So z.B. in Hildesheim und Hannover. Siehe hierzu folgenden Artikel aus der Hildesheimer Zeitung auf der Homepage von Finanzminister Hartmut Möllring (CDU): http://www.moellring.de/monate/dezember_05/16-12.html

ad hoc Meldung zu Postwurfsendung des OBs


Mit einer Postwurfsendung vom heutigen Tag an sämtliche Haushalte der 1974 eingemeindeten Ortsteile versucht Dr. Gert Hoffmann, die Mitglieder der Bürgerinititative für den Erhalt öffentlichen Eigentums als Lügner hinzustellen. Der einleitende Satz lautet:

"Liebe Bürgerinnen und Bürger,
seit einigen Wochen betreibt eine selbsternannte "Bürgerinitiative für den Erhalt öffentlichen Eigentums" eine Kampagne der Verunsicherung auf der Grundlage einer Argumentation mit Unwahrheiten."

Dazu: Natürlich hat sich die Bürgerinitiative selbst ernannt. Dies ist so üblich. Möchte Dr. Gert Hoffmann ein Mitspracherecht bei der Namenswahl von Bürgerinitativen?

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Aus dem Rundbrief 1 des Friedenszentrums

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Die Postkarte (bitte anklicken)

Weniger Geld fürs Kriegen: "Rüstungshaushalt Senken!"
Protestpostkarte und Öffentliche Aktion in Berlin

Sie kann entweder an uns oder direkt an Abgeordnete geschickt werden.

Die Unterschriftenliste ATOMWAFFEN ABSCHAFFEN - BEI UNS ANFANGEN liegt bei uns aus.


Mit freundlicher Empfehlung

FRIEDENSZENTRUM e. V.
Frieder Schöbel, T 0531-351147
Wichernstr. 45
38108 Braunschweig


Unterstützt das
FORUM CRISIS PREVENTION e. V.
www.pro-uncopac.info
www.friedenszentrum.de

Bebauungspläne in BS nur noch eine Farce

Planungs- und Umweltausschuss befürwortet Abtragung des Platanenhügels

Mit den Stimmen der CDU und der SPD wurde im Planungs- und Umweltausschuss am 1.Februar 2006 beschlossen, der Aufhebung des störenden Bebauungsplans IN 214 (Steinwegpassage) vom April 2002 zuzustimmen. Der Verwaltungsausschuss hat dazu eine Ratsvorlage beschlossen. In der Anlage befindet sich der Grundriss der Planung:

Grundriss des Schloss-Carree

Damit werden nicht nur die Platanen, sondern auch der ganze Hügel dem Bauvorhaben Schloss-Carree geopfert.

Selbst relativ neue Bebauungspläne sind damit endgültig nicht mehr verlässlich. Es besteht jedoch für alle Bürger|nnen die Möglichkeit, gegen die Aufhebung Einspruch zu erheben. Gegen die Bebauung selbst können WohneigentümerInnen der angrenzenden Gebäude Einspruch erheben.