Leserbrief: Reimann und Müller - zweierlei Maß?

Leserbrief zum Artikel „SPD-Chefin... in die Kritik" in der Ausgabe vom 6.10.2006

SPD-Chefin Carola Reimann wird für Äußerungen im Wahlkampf kritisiert. Die BZ gibt der Kritik breiten Raum. Das mag sie tun. Aber warum ist sie nur in diesem Fall so eifrig?
Kurze Rückblende. In der BZ vom 17. August führt Carsten Müller, CDU, zum Thema „Privatisierungen" aus, „dass ihr (der SPD) OB-Kandidat Possemeyer an seinem gegenwärtigen Arbeitsplatz in Velbert gerade an dem Verkauf einer Klinik mitwirkt." Aus dieser Behauptung würde folgen, dass Possemeyer mit gespaltener Zunge geredet (im Wahlkampf in Braunschweig anders als in Velbert) und uns Bürger getäuscht und betrogen hat. Ohne Zweifel ein wuchtiger Vorwurf von Herrn Müller! Einen Tag später widerspricht Possemeyer in der BZ und führt aus, dass er in Velbert eine Privatisierung verhindert und statt dessen eine Kooperation mit gemeinnützigen katholischen Kliniken herbeigeführt habe. Was tut nun Herr Müller? Sein Vorwurf war offenbar ehrverletzend. Hat er Ihn öffentlich zurückgenommen? Nein. Hat er sich bei Possemeyer entschuldigt? Wir wissen es nicht. Und die IHK? Müller hat ebenso wie die von der IHK kritisierte Frau Reimann den Status eines Bundestagsabgeordneten. Dennoch kein Wort der IHK zu Müllers falschem Vorwurf. Gibt es etwa einen IHK-Bonus für Geschäftsführer von Wurstfabriken?
Vor allem aber: seit sieben Wochen in der BZ keine Zeile mehr zu diesem Vorgang, soweit ich es sehe. Viele Zellen dagegen zu Frau Reimann... Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!

Andreas Matthies, parteilos (übrigens auch nicht Wähler der SPD)

nicht abgedruckt

Anfrage zur Presseerklärung der SPD vom 11.10.2006

Sehr geehrte Damen und Herren, in der Presseerklärung der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands im Rat der Stadt Braunschweig vom 11.10.2006 stellt der Fraktionsvorsitzende Winter zur Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Dr. Hoffmann fest:

  • "Da er weder mit der Bearbeitung des Antrags noch mit der Entscheidung über Art und Höhe des zu entrichtenden Entgelts persönlich befasst war und es sich um eine Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, für das der Oberbürgermeister nur als Organ, nicht aber persönlich zuständig war, ist die Dienstaufsichtsbeschwerde unbegründet und damit zurückzuweisen."

Dazu ergeben sich folgende Fragen:

  • Verfügt Herr Winter über eigene Erkenntnisse, die eine derartige Feststellung rechtfertigen?


  • Handelt es sich bei der Feststellung des Herrn Winter lediglich um eine ungeprüfte Wiedergabe der Stellungnahme eines städtischen Angestellten Lehmann, potentieller Nachfolger im Amte des Dr. Hoffmann?

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Ing. Ralf Beyer

Dienstaufsichts-Beschwerde gegen Hoffmann abgelehnt

Unveröffentlichter Leserbrief an die Braunschweiger Zeitung vom 11.10.2006

Die Verwaltung empfahl anläßlich der Ratssitzung vom 10.10.2006, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Oberbürgermeister zurückzuweisen, weil dieser nach Meinung der Verwaltung mit dem der Dienstaufsichtsbeschwerde zugrunde liegenden Vorgang nicht befasst gewesen sei. Versuche im Rat, dieser Meinung der Verwaltung auf den Grund zu gehen, wurden mit der Bemerkung "Das gehört in die Ausschüsse" abgewürgt. Auch der daraus logischerweise resultierende Antrag des Ratsherrn Sommerfeld, die Sache dann eben an die Ausschüsse zu verweisen und die Behandlung der Dienstaufsichtsbeschwerde auf die nächste Ratssitzung zu vertragen, wurde mit großer Mehrheit abgelehnt. Kommentar eines Ratsherrn: "Der Rat lebt nun mal von Hoffnung und Glaube. Mit einem solchen Vorgang wird der Demokratie Schaden zugefügt". Auf die Antwort: "Statt auf Hoffnung und Glaube möge man sich im Rat besser an Wahrheit und Transparenz halten" wandte sich der betreffende Ratsherr wortlos ab. Im übrigen scheint für prominente Ratsmitglieder die Geschäftsordnung des Rats nicht zu gelten: die kürzeste Ratssitzung der zu Ende gegangenen Ratsperiode wurde von Ratsmitgliedern teilweise Kekse kauend verfolgt (Verstoß gegen §38 Abs. 4 der Geschäftsordnung) und einige Ratsmitglieder verliessen vor Schluss die Ratssitzung, ohne dem Ratsvorsitzenden davon rechtzeitig Mitteilung geben zu haben (Verstoß gegen §1 Abs. 2 der Geschäftsordnung). Höhnische Bemerkungen einiger Ratsmitglieder zu Einwohnerfragen verfestigten das Bild, welche Wertschätzung diese Ratsmitglieder den Bürgerinnen und Bürgern entgegenbringen.

Ralf Beyer

Leserbrief: Bürgernähe fehl am Platz!

Bürgernähe fehl am Platz!

Letzte Sitzung des Stadtrates gleicht einem Schnellgericht. Tagesordnugspunkte eins bis zwölf wurden wie auf einer Flucht behandelt. Vorab der Sitzung waren peinliche Äußerungen aus Reihen der CDU (Ratsherr Wendt )
zu hören wie: ,,Na ist schon was von oben runtergekommen?" - ,,Ne, Rosenbaum ist noch nicht da!"
Schön peinlich, ich saß genau daneben und hörte zu.
Einige Ratsmitglieder der CDU spielten gelangweilt am Laptop und waren nicht bei der Sache. Frau Harlfinger schaffte es noch nichteinmal mal bei Abstimmungen, ihre Hand zu heben. Dem OB Hoffmann bemerkte man seine Aufregung an, denn nun stand die Dienstaufsichtsbeschwerde auf der Tagesordnung.
Ständig störte er die Sitzung durch Herrumschleichen in den Sitzreihen seiner Adjudanten Lehmann &co.
Zum Tagesordnungspunkt Dienstaufsichtbeschwerde musste der OB den Saal verlassen. Man sah ihn an diesem Tag auch nicht mehr.
Frau Witte (Grüne) und Sommerfeld (Linkspartei) warben für Aufklärung und für Verlegung dieser Beschwerde auf die nächste Ratssitzung. CDU und SPD verhinderten den Vorschlag und überstimmten diesen mit Ablehnung. Zu Punkt 13 hatten Bürger Fragen an den Rat gestellt, die zum größten Teil nur befriedigend beantwortet wurden. Herr Beyer, der eine Frage stellte zur Falschaussage ,,Arbeitsplätze am Flughafen", wartete vergeblich auf eine Antwort. Wie auch. Herr Sehrt (CDU) hatte Lunte gerochen und früh genug das Weite gesucht.

Horst-Dieter Steinert

Leserbrief: Auf auf Braunschweig kommen Kosten unbekannter Höhe zu.

Zu Artikeln von Herrn Jonscher vom 6.10.2006 und Herrn Zauner vom 6 und 7.10.2006

‚Die Stadt‘ hat mit ECE einen dreißigjährigen Mietvertrag über die Anmietung von Räumen im Betonteil hinter der Schloßfassade abgeschlossen. Damit sichert sie (letztlich sind es die Braunschweiger Bürger) den Investoren eine schöne Rendite auf das eingesetzte Kapital. Offensichtlich sind hinsichtlich der angemieteten Sache keine Vereinbarungen getroffen worden. So wurde weder die Bereitstellung warmen Wassers noch einer Klimaanlage verabredet. Sonstige Ausstattung, die die Räume gebrauchsfähig machen würde, offensichtlich ebenfalls nicht. Auch wenn Ausstattungs-Prunk der Vergangenheit durch Dritte bezahlt werden soll, kommen auf Braunschweig Kosten noch unbekannter Höhe zu. Wäre es nicht angebracht, wenn zunächst diejenigen Personen für den Schaden aufkommen, die den mangelhaften Mietvertrag geschlossen haben. Wer sind diese Personen? Man kann nur hoffen, dass künftig derartige Stümpereien durch rechtzeitige Intervention der vier Ratsmitglieder der BIBS öffentlich gemacht und verhindert werden.

BZ - Leserbrief wg. Schloß-Vertrag, 9.10.2006
nicht abgedruckt

Presseerklärung der SPD zu den Vorwürfen aus der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen OB Hoffma

Vorwürfe aus der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Oberbürgermeister bedürfen einer sachlichen Aufklärung im Bauausschuss

Die in der gestrigen Ratssitzung abgewiesene Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Oberbürgermeister Dr. Hoffmann beinhaltet den Vorwurf, für die Ein-leitung von Bauwasser der ECE-Baumaßnahme in den kanalisierten Wen-denmühlengraben seien die Entgelte nicht oder nur unzureichend erhoben worden, um ECE zum Nachteil der Gebührenzahler einen Wettbewerbsvor-teil zu verschaffen. Der Oberbürgermeister habe somit seine Dienstpflichten schuldhaft verletzt.

Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde wird das persönliche Verhalten eines Beamten mit dem Ziel disziplinarischer Maßnahmen gerügt. Dem Rat als Dienstvorgesetztem oblag die Prüfung des persönlichen Verhaltens von Oberbürgermeister Dr. Hoffmann in dieser Angelegenheit. Da er weder mit der Bearbeitung des Antrags noch mit der Entscheidung über Art und Höhe des zu entrichtenden Entgelts persönlich befasst war und es sich um eine Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, für das der Oberbürgermeister nur als Organ, nicht aber persönlich zuständig war, ist die Dienstaufsichtsbe-schwerde unbegründet und damit zurückzuweisen.

Unabhängig von der abgewiesenen Dienstaufsichtsbeschwerde besteht al-lerdings Aufklärungsbedarf über den zugrunde liegenden Sachverhalt. Da dies nicht Thema einer Ratssitzung sein kann, hat die SPD-Ratsfraktion eine zeitnahe Sondersitzung des zuständigen Bauausschusses zu dieser Frage beantragt.

gez. Klaus Winter
Fraktionsvorsitzender

11. Oktober 2006

Leserbrief: Dienstaufsichtsbeschwerde wurde umschifft

Dienstaufsichtsbeschwerde wurde umschifft, weil:

OB Hoffmann ist „untaugliche Person“

sagte Carsten Müller (CDU) unter hämischem Beifall der gut gefüllten Zuhörer-Ränge in der gestrigen Ratssitzung.
Müller meinte das natürlich anders. Er wollte Hoffmann vom Vorwurf in Schutz nehmen, Hoffmann selbst sei es gewesen, der dem ECE das während der Bauzeit abgepumpte Bau- und Grubenwasser nicht berechnet hatte. (siehe mein Bericht „ECE-Bauwasser nur für einen Tag berechnet")
Wer nun dafür verantwortlich ist in der Stadtverwaltung, könne man ja später in irgendwelchen Ausschüssen untersuchen lassen.
Wir dürfen gespannt sein, wer seinen Kopf für Herrn Hoffmann dafür hinhalten soll.

Braunschweig, den 11.10.2006
gez. Peter Rosenbaum

Mündliche Verhandlung der Klage gegen das Land Niedersachsen

Mündliche Verhandlung der Klage gegen das Land Niedersachsen
am Mittwoch, den 11. Oktober 2006
um 11 Uhr
Sitzungssaal 1 des Verwaltungsgerichts Braunschweig
Am Wendentor 7

Zwei Bohlweg-Anwohnerinnen haben am 7.4.2006 ihre Klage gegen das Land Niedersachsen eingereicht. Sie leiden unter Atemwegs- und Herz/ Kreislauf -erkrankungen und verlangen einen Aktionsplan, der sicherstellt, dass der seit dem 1.1.2005 vorgeschriebene Grenzwert für Feinstaub endlich eingehalten wird. Ihre Interessen werden durch den Berliner Rechtsanwalt Dr. Löwenberg vertreten. Die Stadt Braunschweig, "vertreten durch den Oberbürgermeister", ist beigeladen.

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Desinformation der Braunschweiger Bevölkerung

Desinformation der Braunschweiger Bevölkerung und des Rats der Stadt Braunschweig zur geplanten Startbahnverlängerung.

[Siehe auch unser Bericht vom 08.09.06]

Der Fraktionsführer der CDU im Rat der Stadt Braunschweig hatte am 18.07.2006 im Rat berichtet: "Die DLR hat uns beispielsweise vorgerechnet, dass wir in den letzten 3 Jahren 30% Zuwachs an qualifizierten Arbeitsplätzen bekommen haben – in wenigen Jahren nur in dem Bereich – nur in den wenigen Jahren." Laut Jahresberichten des DLR hatte das Forschungszentrum Braunschweig des DLR im Jahre 1997 713 und im Jahre 2005 ca. 750 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dies entspricht einem Zuwachs von lediglich ca. 5,2 Prozent statt der vorgetragenen 30 Prozent. Auf Nachfrage nach dem Hintergrund der unglaubwürdigen Darstellung im Rat der Stadt Braunschweig teilte die Fraktionsgeschäftsstelle der CDU mit: "Herr Sehrt hat das in der Ratssitzung so nicht gesagt". Auf den Hinweis, dass hierzu aber eine Tonaufzeichnung vorläge, korrigierte die Fraktionsgeschäftsstelle: " Ich hatte die Aussage von Herrn Sehrt so verstanden, dass sich die 30%ige Erhöhung auf dem gesamten Flughafenbereich bezieht. Nach Anhörung der Tonbandaufzeichnung muss ich feststellen, dass diese Einschätzung mit der tatsächlichen Aussage nicht übereinstimmt".

Die Aufforderung, Herr Sehrt möge daher anläßlich der nächsten Ratssitzung eine Entschuldigung mit dem Ausdruck tiefsten Bedauerns für eine unzutreffende Darstellung der Arbeitsplatzsituation am Forschungsflughafen Braunschweig abgeben, beantwortete die Fraktionsgeschäftsstelle der CDU wie folgt:

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Braunschweig hilft sofort

Unter diesem Motto müssen sich jetzt alle „Neukunden“ der ARGE (sprich: Arbeitsgemeinschaft der Stadt Braunschweig) einer 5-tägigen Maßnahme unterziehen, die hauptsächlich dazu dienen soll den in der Informationswoche erhältlichen Antrag auf Harz IV sachgerecht auszufüllen und die Grundzüge des SGB II erklärt zu bekommen...(2 Tage wären dem Zweck angemessener gewesen.)

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