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Interkommunales Gewerbegebiet: Machbarkeitsstudie muss überarbeitet werden

Pressemitteilung

Die den politischen Gremien der Städte Salzgitter und Braunschweig zur Zustimmung vorgelegte Machbarkeitsstudie für das interkommunale Gewerbegebiet Stiddien-Beddingen muss grundlegend überarbeitet werden. Das fordert die BIBS in den nun anstehenden Beratungen im Bezirksrat Timmerlah-Geitelde-Stiddien und den Ratsgremien im Rat der Stadt Braunschweig.

„Der Machbarkeitsstudie können wir in der so vorgelegten Fassung nicht zustimmen, weil sie schlicht und einfach unvollständig ist“, erklärt BIBS-Fraktionsvorsitzender Wolfgang Büchs. „Die von der Stadt Braunschweig 2012 beschlossene Stadtklimaanalyse mit der grundlegenden Bewertung von klimatischen Auswirkungen auf das Stadtklima sowie die Auswirkungen der großflächigen Baumaßnahmen (=> weiträumige Grundwasserabsenkungen) und Flächenversiegelungen (=> geringere Verdunstung) auf das Klima des Standortes und seiner Umgebung finden ebenso wenig Berücksichtigung wie eine Darstellung, wo die gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichs- und Ersatzflächen für Naturschutz und Landwirtschaft liegen sollen.“

Der stellvertretende Bezirksbürgermeister von Timmerlah-Geitelde-Stiddien Niels Salveter (BIBS) ergänzt: „Die von der Bürgerinitiative SüdWest in ihrer Stellungnahme vom 28.05.2018 aufgeworfenen Kritikpunkte und Fragestellungen müssen in die Machbarkeitsstudie eingearbeitet werden. Eine wirklich fundierte Evaluierung der direkt im Umfeld bestehenden Gewerbegebiete wie z.B. des interkommunalen Gewerbegebiets Waller See und der existierenden Gebiete in Salzgitter und Braunschweig hat bislang nicht stattgefunden und muss nachgeholt werden. Erst wenn auch diese Punkte in die Studien eingearbeitet worden sind, soll die Machbarkeitsstudie den Gremien wieder vorgelegt werden.“

Der BIBS-Antrag wird in der gemeinsamen Sitzung der Bezirksräte Timmerlah-Geitelde-Stiddien, Broitzem und Rüningen am 29.05., dem Planungs- und Umweltausschuss am 30.05., dem Wirtschaftsausschuss am 01.06. und dem Rat am 12.06.2018 behandelt.    

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