Kunst und Shopping-Malls - Geht das zusammen?
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- Veröffentlicht: Samstag, 20. September 2008 02:00
- Geschrieben von Alexandra Funke
- oder wie man sich im nichtöffentlichen Raum verstrickt
Vorspiele
Ist die Selbstgestaltung der Person nicht „letztlich eine kleine Insel im Sog der globalisierten Uniformität von Waren, Bildern und Gefühlen? Wie wäre es denn, wenn wir die scheinbar glatte Welt der Bildschirme und deren glamourös geschminkte Protagonisten nur ein ganz klein wenig manipulieren und uns dabei selbst an deren Stelle ins temporäre (Rampen)Licht der öffentlichen Selbstinszenierung hineinretuschieren?“ (Seminarbeschreibung im Vorlesunsgsverzeichnis)
Im Verlauf eines Seminars des Darstellenden Spiels – einem Studiengang an der braunschweiger Hochschule für Bildende Künste – sollte auf künstlerische Weise in Alltagssituationen, die sich im städtischen Lebensfluss zufällig ergeben, interveniert werden.
Der Ausgangspunkt zu diesem Seminar, das von Prof. David Reuter geleitet wurde, war eine Oper über Rudolf Mooshammer. Der Text im Vorlesungsverzeichnis beschreibt, dass sich der Modeschöpfer exzentrisch aus sich heraus inszeniert habe. Daraus entwickelte sich der Anreiz für die Studierenden sich der Herausforderung zu stellen es Mooshammer auf eigene Art nachzutun.
In Kooperation mit dem Figurentheaterfestival der Theatergruppe „Fadenschein“, wollten einige Studierende kleine Aktionen im öffentlichen Raum machen. Diese Performances sollten als Videos auf den elektronischen Werbetafeln, die zum Beispiel in Bus und Bahn zu finden sind, gezeigt werden: Kleine Filmstückchen, die zwischen Werbung und Verlautbarungen manchem auffallen, für eine kurzzeitige Irritationen sorgen und geeignet sind geneigtes Publikum zum Nachdenken anzuregen.
Die Performance
Christina Kramer, über deren Erfahrung im privaten Raum (der zunächst als öffentlicher Raum erscheint, weil wir ihn mit dem Stadtraum vergleichen) hier berichtet wird, wählte als Ort an dem ihre Performance stattfinden sollte, das ECE-Shopping-Center „Schlossarkaden“: Die Sogwirkung einer glitzernden Einkaufswelt, diente als Folie für ihre persönliche Alltagsirritation. Die glatte Oberfläche des Ortes eignet sich – um sie mit einer Irritation brüchig zu machen – optimal.
Schon bei der Vorbereitung der Performance, konnte die Künstlerin nicht so agieren wie sie wollte. Es sollten im Vorfeld Ortsaufnahmen gemacht werden, aber das ist in ECE-Centren nicht ohne Genehmigung möglich, wie man der Center-Hausordnung *) der ECE-Schlossarkaden entnehmen kann.
Am Tag der Performance zu der sie sich die Künstlerin als junge Frau attraktiv zurechtgemacht hat bekamen die Besucher **) sie geschminkt mit roten Stiefeln und einem kurzen Kleid ausgestattet zu Gesicht. Konterkariert hat sie diese ‚Verkleidung‘ freilich mit einer unter ihrem „Babydoll-Kleid“ hervorlukenden Windel, einer Mütze und einem Schnuller, den sich diese attraktive Dame wohl von Zeit zu Zeit in den Mund steckte.

Selbstverständlich sahen sich Passanten nach ihr um, sahen ihr nach; Ausrufe wie „Das ist ja süß!“, oder „Warum verkleiden Sie sich denn, haben Sie Geburtstag?“ begleiteten die Aktion. Bis auf die Äußerung einer älteren Frau, die meinte, dass soetwas doch nicht schön sei, waren aus ihrer Sicht die Reaktionen der Passanten zwar irritiert, aber insgesamt wohlwollend. Auch ihr Verhalten war wie das anderer Kunden **); sie ging in Geschäfte, kaufte etwas für sich, aß ein Eis oder hielt sich in einem von den drei Geschäften auf, die von der Aktion wußten.
Denn im Vorfeld hat sie mit dem Play-Off (Fast Food Restaurant), einem Frisör und einem Sushi-Restaurant abgesprochen, dass sie sich dort im oben beschriebenen Dress aufhalten darf. Diese aufgeschlossenen Mieter spielten sogar Videoaufnahmen der Künstlerin auf ihren Werbebildschirmen ein; Synergieeffekte für sich nutzen, hieß es.
Nichtsdestotrotz die Verkäuferinnen anderer Geschäfte wirkten angespannt, wenn sie hineinging. Auf Telefonate hin stand sie unter Beobachtung des ECE-Sicherheitspersonals. Nachdem sie sich kurzfristig auf einer Bank entspannen wollte und sich hinlegte, ging sie nocheinmal ins Sushi-Restaurant, um eine Cola zu trinken, die sie in ein Babyfläschchen umgefüllt hat. Dort wurde sie von zwei Männern des Sicherheitspersonals direkt angesprochen: „Geht es Ihnen gut?“; „Sprechen Sie deutsch?“; „Was machen Sie hier?“. Alles ganz diskret und höflich, man ist geschult und auf solche Situationen vorbereitet. Ebenfalls höflich antwortete die Künstlerin, dass sie ihre Cola trinke. Aber ihre Kleidung sei doch nicht normal entgegnete man ihr; und „Wenn ich Sie bitten würde das ECE zu verlassen, würden Sie das tun?“
Sie wollte wissen, weshalb Sie den Ort verlassen soll; sie tue doch nichts Verbotenes? Man habe ihr nicht antworten wollen, weil man das Hausrecht habe und ohne Angabe von Gründen jemandem die Tür weisen dürfe. Das sei gutes Recht.
„Ist das eine Performance?“; Frau Kramer möchte sich noch nicht offenbaren, will verstehen was sich jetzt nach einem Zeitraum von einer Stunde geändert hat, und antwortete nur mit einem hingeworfenen „kann sein!“ Sie habe sich darüber gewundert, dass ihr das Sicherheitspersonal nicht begründete, warum sie das Haus verlassen sollte.
Ist das hier nicht privater Raum, der von der öffentlichen Hand kräftig mitfinanziert wurde? Ist die Stadt nicht mit einigen Kultureinrichtungen im gleichen Gebäude vertreten, für die sie viel Miete zahlt?
Schließlich wurde ihr gesagt, dass es Beschwerden gegeben habe, von Geschäftsleuten und Passanten. Sie wurde aufgefordert mitzukommen zu den Diensträumen, weg von den Geschäften, kein Aufsehen erregen. Die Security echauffierte sich erneut über die Kleidung der Performerin.
Professor Reuter, der sich bisher beobachtend in der Nähe seiner Studentin aufgehalten hatte, schaltete sich an diesem Punkt ein, um ihr zur Seite zu stehen: „Was hat die Frau gemacht?“; „Vielleicht braucht sie eine Windel!“
Als Frau Kramer zu diesem Zeitpunkt mit ihrem Professor zusammen den Ort verlassen will, um ihre persönlichen Sachen zu holen und die Performance abzubrechen, wird ihr, unter vielsagenden Blicken, gesagt, dass es nun zu spät sei, um noch zu gehen: „Sie werde schon sehen!“ -
Kurz darauf wurde sie von zwei dazukommenden Polizeibeamtinnen mit der Frage begrüßt „ob sie Gaga sei?“, verrückt eben; das sei doch nicht normal wie sie laufe. Professor Reuter, der sich weiterhin im Hintergrund gehalten hatte, mußte den Ort verlassen, sonst hätte er mit einer Strafe rechnen müssen. Auf sich gestellt blieb die Studentin mit der Polizei zurück.
Die beiden Polizistinnen gehen mit ihr zum Schließfach wo ihre Straßenkleidung lagert, währenddessen kann sie sich mit ihrem Studentenausweis identifizieren. Dort steht auch geschreiben, dass sie dem Fachbereich Darstellendes Spiel angehört, ein deutlicher Hinweis (warum sie in diesem Moment so aussieht, obwohl sie sich normal gebärdet und auch ganz unverwirrt spricht), der den Polizistinnen möglicherweise nicht aufgefallen ist. Sie hat noch einen Reisepass, darf aber selbst nicht an ihre Tasche, da man nicht wisse was darin sei. Die Polizistinnen sind ihr behilflich, sie klappen den Reisepass auf; dort steht „Zelenograd“, man glaubt sie sei in Frankreich geboren. Jetzt wird sie im harten Polizeigriff abgeführt. Sie ist leicht und muss im Gefühl der Ohnmacht mit den Frauen mitschweben. Die Ausgänge in Shopping-Malls sind bewußt so angelegt, dass man nicht heraus findet; man soll mehr einkaufen. Das tun die drei Personen mit der seltsamen Kleidung nicht. Trotzdem scheinen sie länger als nötig im Gewühl gefangen zu sein. ...
Sicherheits-Risiko-Spiel?
„... Zum genannten Tatzeitpunkt standen Sie, bekleidet mit einem knappen Kleid, einer Windel, roten Sandaletten, einer Fellmütze und einem Schnuller im ECE-Center der Schlossarkaden. ... Sie wurden mehrfach aufgefordert, den Grund ihrer Handlung zu nennen, was sie verweigerten. Ihr Ziel war es die Konvention zu testen, wobei es ebenfalls auf die Reaktion des
Centermanagements und die der Polizei ankam. ...“ (aus dem Tatvorwurf, der sich auf § 118 des Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG) bezieht.)
Den amtlichen Vorwurf zusammenfassend, kann man sagen, dass die Handlungen der Künstlerin – nach Ansicht der Polizei – geeignet gewesen seien, Polizeikräfte zu binden, so dass die öffentliche Ordnung in Gefahr hätte geraten können.
Warum hat die Polizei infolge der Hinzuziehung durch das hauseigene ECE-Sicherheitspersonal so hart durchgegriffen, warum sich solange mit dem Fall beschäftigt und tatsächlich Kräfte gebunden?
Auch und vor allem stellt sich die Frage, warum das Sicherheitspersonal im ECE, obwohl die Künstlerin nicht direkt aufgefordert wurde das Shopping-Center umgehend zu verlassen ohne Vorwarnung oder Erklärung die Polizei gerufen hat?
Der Künstlerin und ihrem Professor wurde hauptsächlich angelastet, dass sie diese Aktion nicht im Vorfeld der Polizei gemeldet haben, beziehungsweise, dass sie Sicherheitspersonal sowie Polizei nicht umgehend über die Art ihres Auftretens und ihre außergewöhnliche Kleidung informiert haben. Die Künstlerin selbst stellt das anders dar, immerhin im Polizeiwagen habe sie klargestellt, dass dies eine Performance im Rahmen eines Seminars der hiesigen Kunsthochschule sei.
Man gibt zu verstehen, dass der Schutz der Institution gewirkt und die Ordnungskräfte milder gestimmt hätte: Ein Bezugsrahmen, der das Einordnen der Ereignisse erleichtert hätte, wäre zwar für die Beteiligten weniger verwirrend gewesen, hätte aber im Gegenzug eine künstlerische Intervention in das Alltagsgeschehen – für die gerade das Mittel der Irritation essentiell ist – unmöglich gemacht.
Nur weil Frau Kramer unkonventionell gekleidet war, mußte sie die traumatische Erfahrung zunächst mit den privaten dann mit den staatlichen Sicherheitskräften machen.
Während der Fahrt im Polizeiwagen hat die Künstlerin ganz deutlich gesagt, dass es sich um eine Performance handelt, die in Zusammenhang mit einem Hochschulseminar steht, trotzdem wurde sie auf der Polizeiwache einer körperlichen Durchsuchung unterzogen und ihr angedroht, dass man sie als verwirrte Person in die Psychiatrie einweisen lasse. Endlich läßt man sie unter der Bedingung gehen, an diesem Tag nicht mehr in die Schlossarkaden zu gehen und keine weiteren Performances in der Stadt zu machen. Von einer Anzeige werde man absehen ... Die Polizei hat dann trotzdem ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Kunst ja, „aber nur im Rahmen“.
Wo aber sind die Grenzen des Rahmens? Es geht hier um ungeschriebene Gesetze, die zu übertreten, zu bösen Überraschungen führen kann.
Nachspiele
„ECE- Entschuldigungspiel“
Prof. Reuter erhielt auf einen Beschwerdebrief an das ECE vom damaligen Braunschweiger Center-Manager Jens Preißler eine knappe Entschuldigung: „Gern darf sich der Unterzeichner bei Ihnen in aller Form für das von Ihnen geschilderte Vorkommnis entschuldigen.“
Die Formulierung verrät, dass das Center-Management sich höflich aber äußerst distanziert verhält; kein öffentliches Aufsehen soll erregt, die Hausordnung so diskret wie möglich umgesetzt werden.
„Dienstaufsichtsbeschwerdespiel“
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wurde von der betroffenen Polizeidienststelle zurückgewiesen. Begründung: Die Polizei habe richtig gehandelt, da die Künstlerin nicht zur „Klärung des Sachverhalts“ beigetragen habe. Ihr wird – wie bereits im Tatvorwurf unterstellt – sie habe die Konvention testen wollen und mit den Reaktionen des Verkaufs- und Sicherheitspersonals, der Kunden, der Polizei gespielt.
Das verhält sich aus der Sicht der Performerin anders. Sie wollte niemanden verärgern oder belässtigen noch die öffentliche Sicherheit gefährden, sondern lediglich durch ihre künstlerische Weltsicht, die in diesem Fall hauptsächlich durch ihre Kleidung zum Ausdruck gebracht wurde, irritieren und möglicherweise kurzfristig eine andere Sicht der Dinge bei zufälligen Beobachtern hervorzurufen. Das „Publikum“ ist keineswegs gezwungen „mitzuspielen“, wie die Reaktionen der meisten Kunden gezeigt haben.
Liest man diese Stellungnahme weiter bekommt man des Eindruck, dass es sich auch um eine Erziehungsmaßnahme gegen eigensinnige Kunststudentinnen handelt: Es wird zur Erklärung des polizeilichen Verhaltens ein Fall angeführt, der gefährlicher zwar, aber von der ungewissen Situation in der sich die Beamtinnen gegenüber der Performerin befunden hätten, ähnlich gewesen sei. Dabei sei von HBK-Studenten eine Mordszene dargestellt worden, die durch ihre Authentizität die Polizei beinahe zum Gebrauch der Schußwaffen provoziert hätte.
Sind authentische Darstellungen eines Mordes und nichtauthetische Darstellungen eines Babys nicht wie Äpfel und Birnen?
„... Ich darf sie daher abschließend nochmals bitten, sich zu vergegenwärtigen, welche Außenwirkung manche Aktionen entfalten können.“
„Amtsgerichtsspiel“
Ein Einspruch gegen das Bußgeldverfahren wurde von zuständigen Richter des Amtsgerichtes Braunschweig überprüft und als nicht aussichtsreich eingestuft. Die Künstlerin sieht daher für sich keine Chance mehr ohne Geldstrafe davonzukommen und verzichtet auf weitere gerichtliche Anstrengungen.
„Hochschulspiel“
Von Seiten der Hochschulleitung zeigt man partiell Verständnis für die Studentin. Man hätte sich aber besser absichern sollen, Genehmigungen einholen, die Polizei informieren. Im nächsten Semester ist eine Podiumsdiskussion zur Problematik Kunst im öffentlichen/privaten Stadtraum angedacht.
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Anmerkungen
Das Thema „Öffentlicher Raum“ wird in Zusammenhang mit dem Forschungsgebiet Urbansimus/Stadtentwicklung diskutiert, in diesem Gebiet steht es natürlich nicht vorwiegend im Kunstkontext, sondern in komplexen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Zusammenhängen.
Mehr dazu z. B. inklusive einem Kapitel über die Braunschweiger „Schlossarkaden“ in: Angriff auf die City (Hg.: Brune, Junker, Pump-Uhlmann), auf das in Unser-Braunschweig bereits häufiger verwiesen wurde und in „Der Park gehört uns!“ (Hg. Böhme, Palm), der Broschüre der Brauschweiger Schlossparkfreunde. www.schlosspark-braunschweig.de
*) Auszüge aus der Hausordnung, des ECE-Centers in Braunschweig:
2. Betteln und Hausieren sowie unnötiger Aufenthalt ist nicht gestattet.
3. Feilbieten von Waren, Musizieren, Auftritte sowie Veranstaltungen sind ohne schriftliche Genehmigung des Center-Managements nicht erlaubt.
4.... Fotografieren und Filmen nur mit schriftlicher Genehmigung.
9. Das weitere Verweilen, nach der Aufforderung des Center-Managements oder seine Beauftragten, kann als Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt werden. (Es steht an dieser Stelle nicht, dass es einen plausiblen Grund für den Verweis geben muß.)
**) Shopping Malls in der Diskussion an der Uni Hamburg. (Link)
Von Fußgängerzonen sind Shopping-Malls zu unterscheiden durch einheitliche Planung, Überdachung und koordiniertes Management, welches Einfluss auf alle Mieter nimmt. "Die großen Exemplare dieses Typs betrachten sich nicht nur als vollgültiges Substitut von Stadt, sondern geradezu als Konzentrat all dessen, was Stadt idealerweise ausmacht, jedoch unter Aussparung aller eventuellen Unzuträglichkeiten. Pointierter gesagt, verfolgen sie den Anspruch, die Welt zu präsentieren und als Kondensat dieser Welt begriffen zu werden. Beide Aspekte formen sich in den großen shopping malls zu einem architektonisch ausgebildeten Ensemble, einer sozialen Veranstaltung, einem kulturellen Typus und letztlich zu einer Form der Steuerung von Individuen
... Die mall steht generell unter dem Signum des Kontraktuellen, dessen klassische Operationalisierung die Hausordnung repräsentiert. ... Verboten sind alle spontanen Handlungen, die das kommerzielle Leben imitieren oder parallelisieren, also alles ungeregelte Verkaufen, auch urban geprägte Sozialität kann nicht geduldet werden. [2] Und es gibt hier keine Kunden oder Besucher, sondern nur noch Gäste. Diese Erfindung der Servicesprache definiert einerseits die Rollenattribute um und privatisiert damit (neben dem öffentlichen Raum) auch die interaktiven Modelle zwischen dem Personal und seinen ‚Gästen’.“
[Und unbequeme Gäste kann der Hausherr ohne Angabe von Gründen aus seinem Eigentum entfernen lassen!]
