BIBS zum Urteil über Diesel-Fahrverbote
- Details
- Veröffentlicht: Samstag, 03. März 2018 22:42
- Geschrieben von BIBS-Fraktion, Peter Rosenbaum
BIBS-Ratsherr Peter Rosenbaum erklärt zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts:
„Die EU Grenzwerte für Stickstoffoxide wurden schon 2007 festgelegt, seit mehr als 10 Jahren sind die Anforderungen bekannt, insbesondere auch der Industrie und den Behörden.
Festzulegen, durch welche Maßnahmen verbindliche Grenzwerte eingehalten werden, ist nicht Sache der Justiz, sondern der Politik, die genau das regeln kann. Die Gerichte haben letztlich nur bestimmt, dass alle Mittel dafür genutzt und eben auch Fahrverbote verhängt werden können, wenn die erlaubten Grenzwerte nicht anders einzuhalten sind.
Dies ist dann aber die Schuld der Autobauer, die es versäumt haben, nur oder mehr ‚saubere‘ Motoren in ihre Fahrzeuge einzubauen. Es ist die Schuld der Politiker, der Gesetzgeber, die es versäumt haben, schon die Zulassung und damit den Bau und Verkauf von ‚Dreckschleudern‘ jeglicher Art zu verbieten. Eine Schuld der Verbraucher ist es nur insoweit, wie sie bewusst solche besonders ‚dreckigen‘ Geräte gekauft haben und verwenden. Den Gerichten ist da überhaupt kein Vorwurf zu machen.“