Liebe Leser und Leserinnen des b-s! Der b-s hat ab 1. Mai 2019 unter braunschweig-spiegel.de einen neuen Auftritt. Unter archiv.braunschweig-spiegel.de erreichen Sie den b-s von 2008 bis April-2019 in seiner letztmaligen Form, incl. funktionsfähiger interner Beitragslinks, als historisches Dokument.

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Die Veränderungen die in der Amtszeit von Ex-OB Dr. Gert Hoffmann stattfanden (https://de.wikipedia.org/wiki/Gert_Hoffmann#Oberb%C3%BCrgermeister_in_Braunschweig) sind hier dokumentiert. Hierunter fallen umstrittene Privatisierungen, Flughafenausbau, Schlossparkvernichtung, und Errichtung von ECE-Schlossarkaden ...

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BIBS zum Urteil über Diesel-Fahrverbote

BIBS-Ratsherr Peter Rosenbaum erklärt zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts:

„Die EU Grenzwerte für Stickstoffoxide wurden schon 2007 festgelegt, seit mehr als 10 Jahren sind die Anforderungen bekannt, insbesondere auch der Industrie und den Behörden.

Festzulegen, durch welche Maßnahmen verbindliche Grenzwerte eingehalten werden, ist nicht Sache der Justiz, sondern der Politik, die genau das regeln kann. Die Gerichte haben letztlich nur bestimmt, dass alle Mittel dafür genutzt und eben auch Fahrverbote verhängt werden können, wenn die erlaubten Grenzwerte nicht anders einzuhalten sind.

Dies ist dann aber die Schuld der Autobauer, die es versäumt haben, nur oder mehr ‚saubere‘ Motoren in ihre Fahrzeuge einzubauen. Es ist die Schuld der Politiker, der Gesetzgeber, die es versäumt haben, schon die Zulassung und damit den Bau und Verkauf von ‚Dreckschleudern‘ jeglicher Art zu verbieten. Eine Schuld der Verbraucher ist es nur insoweit, wie sie bewusst solche besonders ‚dreckigen‘ Geräte gekauft haben und verwenden. Den Gerichten ist da überhaupt kein Vorwurf zu machen.“

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