G 20: Vermummungsverbot versus Versammlungsfreiheit
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- Veröffentlicht: Sonntag, 09. Juli 2017 21:54
- Geschrieben von Uwe Meier
Die Politik und die staatstragenden Medien sind geradezu aus dem Häuschen. Sie überbieten sich, ob der Randale von "schwarzen Blöcken", in empörten Kommentaren. So wie es aussieht im Fernsehen, scheint es schwere Straftaten (Brandstiftung, Hausfriedensbruch, Diebstahl usw.) gegeben zu haben. Mal sehen, was die Gerichte sagen, denn sie entscheiden zum Glück immer noch, wer sich was und wie intensiv hat zu schulden kommen lassen.
Doch werden die Gerichte in unserem Rechtsstaat nicht nur über die möglichen Straftäter währen des "G 20" entscheiden. Sie werden sich auch befassen müssen über das Vorgehen der Polizei am Donnerstag Abend zu Beginn der "Welcome to Hell"-Demo, deren Verlauf allgemein als richtungsentscheidend für die kommenden Tage gewertet wurden. Hunderte Beamte waren in die durchaus friedliche Demonstration gestürmt, bevor sich die genehmigte Demo überhaupt in Bewegung setzen konnte. Grund war, dass sich trotz polizeilicher Aufforderung, die vermummten Gestalten nicht entmummen wollten. Einzelne Flaschen flogen als Antwort auf die Polizisten. Lesen Sie ein Interview von Udo Vetter.
Das meistgesehene Video zu den Ausschreitungen und Begründungen