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„Quartier St. Leonhard“: Projekt ohne Ratsbeschluss, Missachtung des Denkmalschutzes

Die BIBS-Fraktion kritisiert das Vorgehen zur Realisierung des geplanten, umfangreichen Neubauprojektes „St. Leonhard“ scharf. In der Braunschweiger Zeitung vom 9.11. war zu lesen, dass der „Startschuss am Leonhardplatz“ bereits erfolgt ist. Die Umsetzung des umfangreichen Neubauprojektes „St. Leonhard“ gegenüber der Stadthalle erfolgt an den politischen Gremien vorbei und soll entgegen den Einwänden der Niedersächsischen Denkmalschutzbehörde aus Hannover durchgeführt werden.

„Die politischen Gremien wurden lediglich zweimal beteiligt“, erklärt BIBS-Fraktionsvorsitzender Wolfgang Büchs. „Ende 2015 in Form einer Mitteilung, was gemacht werden soll, und dann hat der Planungs- und Umweltausschuss beschlossen, an die Projektentwickler, Richard Borek Immobilien GmbH, und die Richard-Borek-Stiftung städtische Flächen abzutreten, damit das sechsstöckige Gebäude noch näher an die Leonhardstraße heranrücken kann.“

Ein reguläres Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage des Baugesetzes, das den BürgerInnen und politischen Gremien Beteiligung und Mitspracherecht einräumt, wurde von vornherein ausgeschlossen. „Das geplante soziale Projekt mag ja sehr zu begrüßen sein, aber hier werden grundlegende demokratische Prozesse einfach ausgehebelt, um einem Investor mit guten Kontakten zur Stadtverwaltung eben mal so eine millionenschwere Investition zuzuschustern“, empört sich der planungspolitische Sprecher der BIBS.

Gemäß Baugesetzbuch (§ 34) darf auf ein Bebauungsplanverfahren nur verzichtet werden, wenn sich das geplante Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird. „Man braucht sich doch nur einmal die Bilder anzuschauen, dann sieht man, dass diese Ausnahmeregelung hier überhaupt nicht anwendbar ist!“, so Büchs.

Auch hatte das niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege in Hannover mit Schreiben vom 2.11.2015 mitgeteilt: „Die Neubauten werden in großstädtischer Architektursprache und deutlichem Kontrast zum historischen Kontext gestaltet. Die stadträumlichen und objektbezogenen Neubaukubaturen ordnen sich der historischen Vierseitanlage nicht integrativ unter. […] Die neue Dominante an der Straßeneinmündung verändert die bestehende Hierarchisierung von Wohnhaus zu Wirtschaftsgebäuden, die Flachdachbaukörper verfremden den historischen Restaussagwert [sic] von Massivbauten mit Lochfassaden unter Satteldach. […] Die Positionierung der Neubauten im Hofinneren verringert den Hofcharakter und „öffnet“ die südliche Flanke der Vierseitanlage. Es wird angeregt, das südliche Gebäude zu drehen und sich insgesamt dem Kontext des Geschichtsortes mehr anzunähern.“

In ihrer Mitteilung 15-01141 teilte die Verwaltung lapidar mit, dass man diese Empfehlung „verworfen“ habe.

„Auf Grund der weit zurückreichenden Geschichte und der besonderen Funktion als Siechenanstalt, ist St. Leonhard zunächst ein sozialgeschichtliches Denkmal von für Braunschweig besonderem Rang. […] Weiterhin sind die Bauten der Klosterdomäne deutlich aufeinander bezogen gestaltet und angelegt; sie bilden mit ihren massiven Baukörpern, den einheitlichen Natursteinfassaden und den gestaltprägenden Steildächern ein baukünstlerisches Denkmal von seltener Flächenwirkung.“ (Informationsschrift der Stadt Braunschweig von 1999).

„Eigentlich sollte den Gremien bereits Anfang 2016 ein städtebaulicher Vertrag vorgelegt werden, der die wesentlichen Aspekte zwischen Borek und der Stadt regelt“, so Büchs, „Wir fordern die Verwaltung hiermit auf, den kompletten Vertragstext zwischen Borek und der Stadt umgehend vorzulegen, damit wenigstens darüber noch demokratisch und transparent beraten werden kann.“

Die BIBS-Fraktion hat dazu für den Planungs- und Umweltausschuss am 23.11.2016 eine Anfrage und einen Antrag gestellt.

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