Liebe Leser und Leserinnen des b-s! Der b-s hat ab 1. Mai 2019 unter braunschweig-spiegel.de einen neuen Auftritt. Unter archiv.braunschweig-spiegel.de erreichen Sie den b-s von 2008 bis April-2019 in seiner letztmaligen Form, incl. funktionsfähiger interner Beitragslinks, als historisches Dokument.

Die Suchfunktion der Archivfassung ist NICHT mehr aktiv. Sie finden die Beiträge der Jahre 2005 bis 2019 jedoch über https://www.braunschweig-spiegel.de
Die Menüstruktur der Archiv-Fassung ging dabei jedoch komplett verloren.

Die Veränderungen die in der Amtszeit von Ex-OB Dr. Gert Hoffmann stattfanden (https://de.wikipedia.org/wiki/Gert_Hoffmann#Oberb%C3%BCrgermeister_in_Braunschweig) sind hier dokumentiert. Hierunter fallen umstrittene Privatisierungen, Flughafenausbau, Schlossparkvernichtung, und Errichtung von ECE-Schlossarkaden ...

Chronologisch beginnt der b-s hier: http://archiv.braunschweig-spiegel.de/index.php/diese-zeitung-seit-2005


Pressemitteilung: Piraten-Spitzenkandidat und Ratsherr Schicke-Uffmann gewinnt Prozess um Auskunftsrechte

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat entschieden: Der Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig, Herr Dr. Hoffmann, wurde am 25. April 2013 dazu verurteilt, die Frage des Ratsherrn Jens-Wolfhard Schicke-Uffmann zum Wortlaut der Verträge zwischen Stadt und Richard Borek Stiftung zu beantworten. Die Berufung wurde nicht zugelassen.

Schicke-Uffmann, der für die Piraten auch für den Bundestag kandidiert, freut sich: „Natürlich ist es bedauerlich, dass die Rechte eines demokratisch gewählten Rates gegenüber einem Verwaltungsbeamten erst vor Gericht durchgesetzt werden mussten. Umso mehr freut mich der explizite Hinweis des Gerichts darauf, dass die Informationsrechte eines Parlaments praktisch Verfassungsrang haben und in Kommunalvertretungen ebenfalls Anwendung finden. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, weiß jedes niedersächsische Ratsmitglied, wie es an alle Informationen kommen kann, die es für seine Arbeit benötigt. Und zwar unabhängig von Mehrheiten, Fraktionen oder gar dem guten Willen des Hauptverwaltungsbeamten. Und, um es mit den Worten des Gerichts zu sagen: ‘Die Anträge müssen nicht begründet werden.’ “

Die Vorgeschichte

Ursprünglich hatte die Piratenfraktion Akteneinsicht in Verträge zwischen der Stadt und der Richard Borek Stiftung beantragt, die jedoch vom Oberbürgermeister verweigert wurde. Laut Niedersächsischem Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) müsse eine Akteneinsicht nach Par. 58 NKomVG nur gewährt werden, wenn die Umsetzung von Ratsbeschlüssen oder die organisatorischen Rahmenbedingungen der Verwaltungsarbeit kontrolliert würden. Dies sei hier nicht der Fall. Die Fraktion wandte sich daraufhin an die Niedersächsische Kommunalaufsicht, welche die Rechtsauffassung der Stadt in diesem Fall bestätigte.

Aus diesem Grund stellte der Fraktionsvorsitzende Jens-Wolfhard Schicke-Uffmann eine schriftliche Anfrage nach dem Wortlaut der Verträge, da der Oberbürgermeister nach Par. 56 NKomVG hier zu einer Antwort verpflichtet sei, selbst wenn nicht die Umsetzung eines konkreten Ratsbeschlusses kontrolliert werden soll. Der Oberbürgermeister verweigerte auch hier die Beantwortung der Anfrage. Daraufhin reichte Schicke-Uffmann Klage vor dem Verwaltungsgericht ein.

Ebenfalls entschieden wurde die Klage der BIBS-Fraktion im Rat der Stadt Braunschweig, die Akteneinsicht in mehrere der von den Piraten angefragten Verträgen beantragt hatten. Auch in diesem Fall entschied das Gericht zugunsten des Rates. Der Oberbürgermeister muss die Akteneinsicht gewähren.

Additional information

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.