Verweigerte Akteneinsicht: Piraten klagen vor Verwaltungsgericht
- Samstag, 20. April 2013 22:01
- Corinna Hörster. Fraktionsgeschäftsführerin Piratenpartei
"Verweigerte Akteneinsicht: Piraten klagen vor Verwaltungsgericht / Verhandlung am 25.04.2013"
Die Diskussion um die Transparenz der Braunschweiger Verwaltung kommt nicht zur Ruhe: Am 25. April um 09:30 Uhr wird das Verwaltungsgericht Braunschweig in zwei Verfahren darüber verhandeln, ob der Oberbürgermeister einer Stadt den Ratsmitgliedern Einsicht in Verträge der Stadt mit Dritten gewähren muss, oder nicht. Konkreter Anlass waren verschiedene Verträge der Stadt mit der Richard Borek Stiftung, deren – unter anderem stadtgestalterisches – Engagement von Teilen der Bevölkerung kritisch gesehen wird.
Die Urteile werden – neben dem Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 16. März 2011 zum Aktenzeichen 5 A 60/10 – die ersten nach der Neufassung des niedersächsischem Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sein, die sich mit den Auskunftspflichten der Hauptverwaltungsbeamten gegenüber der Vertretung befassen und könnten daher grundsätzliche Bedeutung für ganz Niedersachsen entwickeln.
Die Vorgeschichte: Ursprünglich hatte die Piratenfraktion Akteneinsicht in Verträge zwischen der Stadt und der Stiftung beantragt, die jedoch vom Oberbürgermeister verweigert wurde. Laut NKomVG müsse eine Akteneinsicht nach Par. 58 NKomVG nur gewährt werden, wenn die Umsetzung von Ratsbeschlüssen oder die organisatorischen Rahmenbedingungen der Verwaltungsarbeit kontrolliert würden. Dies sei hier nicht der Fall. Die Fraktion wandte sich daraufhin an die niedersächsische Kommunalaufsicht, welche die Rechtsauffassung der Stadt in diesem Fall bestätigte.
Aus diesem Grund stellte der Fraktionsvorsitzende Jens-Wolfhard Schicke-Uffmann eine schriftliche Anfrage nach dem Wortlaut der Verträge, da der Oberbürgermeister nach Par. 56 NKomVG hier zu einer Antwort verpflichtet ist, selbst wenn nicht die Umsetzung eines konkreten Ratsbeschlusses kontrolliert werden soll. Der Oberbürgermeister verweigerte auch hier die Beantwortung der Anfrage.
Daraufhin reichte Schicke-Uffmann Klage vor dem Verwaltungsgericht ein. „Der Rat der Stadt soll die Arbeit der Verwaltung kontrollieren und nötigenfalls durch Beschlüsse lenken. Da er die Entscheidungshoheit hat, ob neue Verträge geschlossen oder alte gekündigt werden, darf es nicht sein, dass ihm Verträge der Stadt mit Dritten vorenthalten werden“, so Schicke-Uffmann.
Auch der BIBS wurde kürzlich Akteneinsicht in Verträge der Stadt verweigert, sie legten ebenfalls Klage ein, allerdings direkt gegen die Verweigerung der Akteneinsicht nach Par. 58 NKomVG. Formal betrachtet sind beim Verwaltungsgericht also sowohl eine Anfrage nach Par. 56 NKomVG als auch eine Akteneinsicht nach Par. 58 NKomVG zu entscheiden. Die Piraten freut es: „Solange eines der beiden Verfahren gewonnen wird, weiß der Rat, wie er an die nötigen Informationen kommen kann, auch wenn Hoffmann dies verhindern will.“
Im Verfahren der BIBS hat der Oberbürgermeister bereits nachgegeben, ist der Begründung der BIBS gefolgt und hat die Akteneinsicht jetzt doch zugelassen. Möglicherweise möchte er ein Grundsatzurteil vermeiden.
Sollten Sie noch Fragen zur Meldung haben, steht Ihnen Ratsherr Jens-W.Schicke-Uffmann unter der Rufnummer 0151-23210248 gerne zur Verfügung.
Fraktion der Piratenpartei im Rat der Stadt Braunschweig
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