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Ehrung Minna Faßhauer - OB Hoffmann stellt Nazi-Akte aus KZ Moringen als Beweis dar

Am 23.12.2011 wurde zur Haushaltsberatung 2012 von der Linksfraktion der folgende Antrag gestellt:

„Angemessene Ehrung für Minna Faßhauer

Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept zu erstellen, wie Minna Faßhauer zukünftig angemessen geehrt werden kann. Dieses Konzept ist dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:

Die 1875 geborene Minna Faßhauer wurde 1918 von der Braunschweiger Räteregierung zur Volkskommissarin für Volksbildung und Volkswohlfahrt gewählt. Damit war sie die erste Frau in Deutschland im Amt einer Ministerin. In ihrer Amtszeit wurden u.a. die Gesetze zur Trennung von Staat und Kirche und der Abschaffung von geschlechtsspezifischen Schulen auf den Weg gebracht. In Braunschweig erinnert nur sehr wenig an diese Frau. Dies soll sich ändern.“


Dazu teilte Oberbürgermeister Hoffmann zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 2. Oktober 2012 mit, dass die Verwaltung eine solches Konzept nicht erarbeiten wolle. Als Begründung führte er u.a. an, dass „in Faßhauers Gefängnisakte aus den 1930er Jahren vermerkt sei“, dass sie 1922 wegen Dynamitverbrechen und Vergehen gegen das Entwaffnungsgesetz zu jeweils 9 und 4 Monaten Gefängnis verurteilt worden sei. Auf Nachfrage des Fraktionsvorsitzenden der LINKEN, Udo Sommerfeld, ob mit der Gefängnisakte jene Akte aus dem sogen. Hochverratsprozess der Nazis aus dem Jahr 1935 gemeint sei, versprach die Verwaltung diese Frage zu klären, da sie in der Sitzung des Verwaltungsausschusses ihre eigene Mitteilung nicht erläutern konnte.

Eine entsprechende Antwort liegt mittlerweile vor. In ihr wird von Kulturdezernentin Dr. Hesse u.a. folgendes mitgeteilt:

„Es handelt sich bei der zitierten Passage um die Durchschrift eines Fragebogens, der aus dem Jahr 1935 (17. Oktober) stammt und im Zusammenhang mit Minna Faßhauers Inhaftierung (gemeinsam mit 15 anderen Kommunisten) im Mai des Jahres durch die Nazi-Behörden steht. Das Oberlandesgericht Braunschweig sprach Minna Faßhauer nach insgesamt fünf Monaten Untersuchungshaft vom ursprünglich erhobenen Vorwurf des „Hochverrats“ frei. Dennoch blieb sie weiter in Haft (im NS-Jargon: Inschutznahme) und wurde Anfang Oktober 1935 in das KZ-Moringen (Frauenschutzhaftlager) überstellt. In diesem Kontext sind offensichtlich von den Justizbehörden auch noch einmal angebliche Vorstrafen notiert worden. Minna Faßhauer hat gegen ihre Inhaftierung im Jahre 1935 Beschwerde eingelegt. Nach insgesamt 3 ½ Monaten Haft in Moringen ist sie Ende Januar 1936 entlassen worden.“

Zu diesem Vorgang erklärt die Ratsfrau der LINKEN, Gisela Ohnesorge:

„Das Vorgehen von Dr. Hoffmann ist ungeheuerlich. Er lehnt es ab, einen Beschluss des Kulturausschusses umzusetzen und stützt sich zur Begründung auf Nazi-Akten. Im Hinblick auf seine eigene Biographie sollte er sich bei der Bewertung von Lebensleistungen deutscher Antifaschisten zurückhalten. Einen Nazi-Prozess als rechtsstaatlichen Beleg aufzuwerten, ist für einen demokratisch denkenden Menschen unfassbar. Minna Faßhauer weiterhin vorzuhalten, sie sei nach Ende des zweiten Weltkrieges „mit vollen Bewusstsein“ in der verbotenen KPD gewesen (obwohl sie beim KPD-Verbot bereits 7 Jahre tot war!), zeugt zudem entweder von eklatanter historischer Unkenntnis oder ist der Versuch einer Irreführung, um Minna Fasshauer weiter zu diskreditieren.“

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