Geheimer Spargel im Kanzleramt
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- Veröffentlicht: Freitag, 27. Juli 2012 16:13
- Geschrieben von Uwe Meier
Mit der Akteneinsicht hat Braunschweig so seine Erfahrungen. Seit Jahren verlangt der BIBS-Ratsherr Peter Rosenbaum zu mehr oder weniger brisanten Themen von der Verwaltung Akteneinsicht. Kürzlich beklagte sich der erste Stadtrat Lehmann über die Häufung der Akteneinsichten. Dabei ist alles klar geregelt. Der Rat hat die Pflicht den Oberbürgermeister und seine Verwaltungsentscheidungen, auch in ihrer Entstehung zu kontrollieren.
Beim Bund ist das natürlich alles ganz anders. Dort gibt es Geheimnisse und eine gesetzliche Regelung - das Informationsfreiheitsgesetz. Das Gesetz regelt eindeutig: Alles was nicht ausdrücklich geheim ist, darf an die Öffentlichkeit. Also auch die Speisekarte und die Gästeliste von Veranstaltungen im Kanzleramt auf Kosten der Steuerzahler. Vier Jahre prozessierte nun Thilo Bode (Verbraucherschutzorganisation Foodwatch e.V), um das Recht zu erfahren, wer alles bei der Geburtstagsparty 2008 für Herrn Ackermann (ehem. Deutsche Bank) im Kanzleramt dabei war. Lesen Sie hier in der TAZ den Bericht "Merkels Sause" und einen Kommentar von Sebastian Erb und dann öffnen Sie den Blog Netzpolitik.org, in dem das steht, was Sie schon immer wissen wollten - oder auch nicht.
Abschließend noch die Frage, warum nicht die Medien prozessiert haben. Die berichten doch sonst über jeden Event diverser Promis mit detaillierter Garderobenbeschreibung und Menüfolge. Auch über diese Frage gibt die Gästeliste Auskunft, man muss nur genauer hinschauen.
0 #1 Jens-Wolfhard Schicke-Uffmann 2012-07-31 11:21
Auch in Braunschweig ist das inzwischen "ganz anders". Alles was nicht ausdrücklich geheim ist, darf auch hier an die öffentlichkeit:
http://www.braunschweig.de/politik_verwaltung/politik/stadtrecht/1_15_Informationsfreiheitssatzung.pdf