Zahlenwirrwarr beim ESM und EFSF
- Donnerstag, 29. März 2012 12:29
- Bernd Krauß
Der neue Rettungsschirm ESM soll nach den Wünschen der Regierung in diesen Tagen beschlossen werden. Der Braunschweig-Spiegel gibt Herrn Bernd Krauß die Möglichkeit diesen sehr bedeutsamen und demokratiefeindlichen Vertrag kurz zu kommentieren (siehe den 1. Beitrag). Um die Bedeutung deutlich zu machen: "statistisch haften die Bürger Braunschweigs für 1,25 Milliarden Euro". Dies ist die Größenordnung, schreibt Bernd Krauß! (Red.)
Die Euro-Rettungsschirme oder wie werden aus 440 Milliarden 1140 Milliarden?
Einigkeit herrschte in den gestrigen Nachrichten, dass der bisherige Rettungsschirm EFSF neben dem neuem Rettungsschirm ESM nach den Plänen der deutschen Regierung weiter bestehen bleiben soll. Was dieses in Zahlen bedeutet, darüber herrscht dagegen in vielen Medien ein großes durcheinander oder vielleicht auch bei vielen Abgeordneten? Oder wie die Financial Times schreibt: “Die Abgeordneten verzweifeln an der Euro-Rettung. Ihren Chefs ist das ganz recht.“ (aus FTD von heute „Willkommene Verwirrung“)
Hier die Zahlen, wenn der ESM beschlossen wird:
- Das genehmigte Stammkapital beträgt 700 Milliarden €. (Artikel 8 ESM)
- Der EFSF hat ein Volumen von 440 Milliarden €. Davon sind 200 Milliarden verbraucht.
Nach der Planung vom 28.März 2012, betragen die Rettungsschirme zusammen also 1140 Milliarden €, von denen 200 Milliarden verbraucht sind, also noch 940 Milliarden offen sind. Wenn der ESM so beschlossen wird, sind nach jetzigem Stand 940 Milliarden € verfügbar.
Da der ESM nach Artikel 9 „genehmigtes nicht eingezahltes Kapital jederzeit abrufen“ kann, sind die 700 Milliarden € genehmigtes Stammkapital die entscheidende Zahl und die 500 Milliarden in der Präambel nur Ablenkung. Dieser Tatbestand wird von anderen Medien nicht berücksichtigt!
Nochmal zum Artikel 9: Wenn Geld erst einmal genehmigt ist, entscheidet der ESM allein über das Geld! Ab hier sind die Regierungen und erst recht die Parlamente außen vor. Die Presse hat es dann angesichts der Schweigepflicht des ESM (Artikel 34) schwer.
