"Luftnummer" Ostumfahrung der Landebahn ist seit einem Jahr bekannt
- Donnerstag, 29. Dezember 2011 11:52
- Peter Rosenbaum
Rechtswidrig geschlossene Grasseler Landstraße
1. Die "Luftnummer" mit der Ostumfahrung des Flughafenausbaus ist nicht erst jetzt, sondern seit einem Jahr bekannt. "Wenn seitens des Oberbürgermeisters im Rathaus nun der Eindruck erweckt wird, das Land habe jetzt erst die Ostumfahrung für nicht zulässig erklärt, so ist das falsch; vielmehr wurde dieser Umstand der Stadt Braunschweig und der Flughafengesellschaft bereits genau vor einem Jahr, am 21.12.2010 von der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mitgeteilt. Das hatten der BIBS-Ratsherr Henning Jenzen und ich nach einer Akteneinsicht bekannt gemacht (siehe "Luftnummer Ostumfahrung").
2. "Förderverlust in Höhe von 18,7 Mio.€ droht wegen der aufgeflogenen Fälschungen und nachträglichen Änderungen der Förderanträge."Nicht die Ostumfahrung, oder überhaupt eine Verkehrsführung ist ursächlich für das sich abzeichnende Finanzdesaster Flughafenausbau, sondern die aufgedeckten Tricksereien zur unrechtmäßigen Erlangung von Fördermitteln für einen VW-nahen Verkehrsflughafen. Solch eine öffentliche Förderung zugunsten eines privaten Großkonzerns ist nämlich schlicht rechtswidrig.
Auch darauf hatten die Bürgerinitiative immer wieder hingewiesen (siehe auch bereits Artikel in den Wolfsburger Nachrichten vom 21.9.2010. ...und schließlich sogar Strafanzeigen gegen die Urheber und Verantwortlichen der gefälschten Angaben wg. versuchten Fördermittelbetruges gestellt (siehe Braunschweig-online).
Diese Fakten wurden dann sogar von der Staatsanwaltschaft bestätigt, allerdings die Strafverfolgung wg. nicht nachzuweisendem Vorsatz bei den Verantwortlichen verneint (siehe Braunschweig-online). Die Ertappten rund um dem Braunschweiger Oberbürgermeister versuchen von ihren vielfältigen Legalitätsbrüchen abzulenken. Nun möchte OB Hoffmann die Schuld für das Flughafenausbau-Desaster bei den Bürgerinitiativen suchen, wohl um die eigene Haut zu retten.
3. "Was ist jetzt zu tun?" Eine Lösung der nun nicht mehr zu verheimlichenden Probleme kann nur bedeuten:
- Wiederherstellung der illegal gekappten direkten Verkehrsführung zwischen Querum und Waggum/Bevenrode, also entlang der alten Trassenführung und Landesstraße Grasseler Straße,
- damit verbunden: Entlastung der durch Überlastung unfallbeschwerten Forststraße rund um die "Problem"kreuzung Steinriedendamm und
- Rechenschaft abfordern und Schadenersatzforderungen durchsetzen gegen die Verantwortlichen.
0 #1 Ingeborg Gerlach 2011-12-29 15:22
Vielleicht sollte man "zurechtruckeln " (BZ vom 28.12.) zum lokalen
"Unwort des Jahres 2011" ernennen. Es zeugt von Rücksichtslosigkeit
gegenüber der Bevölkerung, wenn sich die Politik darauf verlässt, dass
sich alles so irgendwie arrangieren wird. Das Volk ist ja so geduldig.
Nebenbei: Hoffmann in der heutigen BZ: Ohne Klage hätten wir jetzt die
Ostumfahrung - das heißt doch, dass ihm die Umwelt schnurzpipsegal ist.
Aber das wissen wir ja.