Liebe Leser und Leserinnen des b-s! Der b-s hat ab 1. Mai 2019 unter braunschweig-spiegel.de einen neuen Auftritt. Unter archiv.braunschweig-spiegel.de erreichen Sie den b-s von 2008 bis April-2019 in seiner letztmaligen Form, incl. funktionsfähiger interner Beitragslinks, als historisches Dokument.

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Die Veränderungen die in der Amtszeit von Ex-OB Dr. Gert Hoffmann stattfanden (https://de.wikipedia.org/wiki/Gert_Hoffmann#Oberb%C3%BCrgermeister_in_Braunschweig) sind hier dokumentiert. Hierunter fallen umstrittene Privatisierungen, Flughafenausbau, Schlossparkvernichtung, und Errichtung von ECE-Schlossarkaden ...

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Flashmob-Verbot und Flashmob in Braunschweig

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Erst einmal sei doch noch einmal auf das "mediale Eierballet" der städtischen Pressearbeit verwiesen. Sie habe den Flashmob nicht verboten, behauptet sie. In einer offiziellen Mitteilung räumt die Stadt aber ein, dass sie Herrn Schadt:
- darauf hingewiesen habe, dass für die Flashmob-Veranstaltung eine Genehmigung von ihm eingeholt werden müsse. Und weiter habe sie ihm gleich mitgeteilt,
- dass ihm, für den Fall, dass er eine Genehmigung beantrage, diese nicht gewährt werden könne.
Ein Verbot sei das aber keinesfalls - schließlich sei die Veranstaltung weder beantragt noch schon durchgeführt. Was für eine bestechende Logik. Als wenn ein Verbot erst verhängt werden könnte, nachdem das Verbot überschritten worden wäre. Als wenn es erst verboten sei, bei Rot über die Ampel zu fahren, wenn man tatsächlich bei Rot darüber gefahren ist ...
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Einige Bilder:
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Die Stadt hatte mit Ihrem Verbot für gute mediale Begleitung gesorgt. Die Bildberichterstattung sowie das Fernsehen waren ebenso zugegen

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wie die Lokal-Presse, die ihre bewährtesten Reporter in die Schlacht gegen die unbotmäßigen Feinde der Stadt schickte.

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