Angriff auf unsere Demokratie
- Montag, 04. März 2019 10:36
- ves Venedey, Campaigner und Felix Kolb,
Die kritische Zivilgesellschaft wird angegriffen.
Mit dem Verlust der Gemeinnützigkeit durch das Urteil des Bundesfinanzhofs, sind nicht nur finanzielle Folgen für ATTAC verbunden. Alle kritischen zivilgesellschaftlichen Organisation sind betroffen. Wenn sich gemeinnützige Organisationen an politischen Debatten beteiligen, riskieren sie von nun an ihre Existenz.
Oberster Finanzaufseher Deutschlands ist Bundesfinanzminister Scholz (SPD). Alle Parteien, insbesondere jedoch die SPD sind wesentlich verantwortlich die Gesetze so zu gestalten, dass für die BürgerInnen des Landes eine größtmögliche Teilhabe an der politischen Gestaltung unseres Landes gewährleistet ist. (um)
„Das ist eine Farce, das ist ein Witz“, kommentiert der Journalist und ehemalige Richter Heribert Prantl das Urteil des Bundesfinanzhofs, durch das die Organisation Attac ihre Gemeinnützigkeit verliert. „Es ist eine Entscheidung gegen die bunte, vielfältige Demokratie.“[1
Denn die Richter erklärten die Beteiligung an politischen Debatten im Grundsatz für unvereinbar mit der Gemeinnützigkeit.[2] Weil die Arbeit von Attac zu „tagespolitisch“ sei, sollen Bürger/innen ihre Spenden an den Verein nicht mehr von der Steuer absetzen dürfen. Die Konsequenz ist: Wenn sich zivilgesellschaftliche Organisationen künftig zu Themen wie Steuerflucht, Bedrohung der Demokratie durch Rechtspopulisten oder Handelsabkommen äußern, gefährden sie ihre Gemeinnützigkeit – und damit ihre Existenz.
Wenn Bayer gegen ein Glyphosat-Verbot lobbyiert, die Deutsche Bank gegen Bankenregulierung kämpft oder Familienunternehmen höhere Erbschaftssteuern verhindern wollen, können sie die Kosten für ihre Lobbyarbeit einfach als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Der Bundesfinanzhof stärkt also mit seinem Urteil indirekt die Macht großer Konzerne und Wirtschaftslobbys – und schwächt die Möglichkeiten von uns Bürgerinnen und Bürgern, jenseits von Parteien politisch mitzumischen!
Das Urteil macht auch sichtbar, wie verstaubt die Abgabenordnung ist, in der die Gemeinnützigkeit geregelt ist. Jetzt müssen wir dafür sorgen, dass Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) umgehend einen Vorschlag für eine neue Abgabenordnung vorlegt.
Sobald wir 100.000 Unterschriften gesammelt haben, veröffentlichen wir unseren Appell in einer großen, überregionalen Zeitung. So konfrontieren wir den SPD-Politiker am Frühstückstisch mit unseren Forderungen. Das gelingt, wenn Sie jetzt mitmachen. Bitte unterzeichnen Sie hier und jetzt den Appell.
In Paragraf 52 der Abgabenordnung sind 25 Zwecke genannt, die gemeinnützig sind – darunter der Verbraucher-, Tier- und Umweltschutz. Ausschließlich zu diesen Zwecken dürfen sich gemeinnützige Vereine dann auch politisch äußern – sofern dieser Zweck in ihrer Satzung steht.
Nicht gemeinnützig sind bislang die Wahrnehmung und Verwirklichung von Grundrechten, der Einsatz für Frieden, soziale Gerechtigkeit, Klimaschutz, informationelle Selbstbestimmung, für Menschenrechte und die Gleichstellung der Geschlechter. Diese gigantische Lücke war bisher nur zu verkraften, weil sich gemeinnützige Vereine auf die Förderung der Bildung berufen konnten, wenn sie zu diesen Themen arbeiten wollten. Doch damit haben die Richter des Bundesfinanzhofs (BFH) jetzt Schluss gemacht.[2]
Die Richter des BFH sagen, dass politische Bildung nicht eingesetzt werden darf, um die politische Willensbildung zu beeinflussen. Und Aufrufe zum Handeln sind plötzlich auch nicht mehr mit der Gemeinnützigkeit vereinbar. Dabei ist politisches Engagement die beste politische Bildung! Schüler/innen, die für den Klimaschutz auf die Straße gehen, lernen, wie man Demos organisiert, politische Forderungen formuliert und Kompromisse schließt.
Deutsche Politiker/innen und Journalist/innen prangern immer wieder den zunehmend engen Handlungsspielraum für Engagement in China, Rußland, der Türkei oder Ungarn an – und betonen dabei, in Deutschland sei alles ganz anders. Doch der Zivilgesellschaftsexperte Rupert Graf Strachwitz hat Recht, wenn er sagt, dass dies seit dem Urteil des Bundesfinanzhofs nicht mehr gilt.[3] Finanzbehörden und Politiker/innen wird Tür und Tor geöffnet, um politische Aktivitäten von gemeinnützigen Vereinen über das Steuerrecht abzuwürgen.
Wir nehmen das nicht hin! Zusammen mit der Allianz für Rechtssicherheit für politische Willensbildung streiten wir für eine grundlegende Reform der Abgabenordnung. Erfolgreich können wir aber nur mit Ihrer Hilfe sein – bitte unterzeichnen Sie jetzt unseren Appell.
PS: Wenn Konzerne Steuersenkungen für sich selbst fordern, können sie die Kosten dieser Lobbyarbeit von der Steuer absetzen. Wenn aber Attac Kampagnen gegen Steuerbetrug macht, gilt das nicht mehr als gemeinnützig. Das ist absurd – und deswegen braucht Attac jetzt unsere Solidarität.