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Wo bleibt der Braunschweiger Kulturentwicklungsplan?

Immer mehr Kulturschaffende in der Stadt wünschen sich eine bessere Unterstützung durch die Politik. Dabei wird auch der Ruf laut nach einem Kulturentwicklungsplan für Braunschweig, der eine Bestandsaufnahme der derzeitigen Kulturszene ist und Ziele und Perspektiven formuliert. Da das Kulturinstitut seiner Aufgabe nicht gerecht wird, gibt es sogar schon einen ersten Aktionsplan von Kulturschaffenden.

Wolfsburg hat einen Kulturentwicklungsplan, Peine hat einen Kulturentwicklungsplan. Und was ist mit Braunschweig? Die Antwort ist ein klares: Jein. Also ja, es gibt einen Kulturentwicklungsplan, und nein: Der Kulturentwicklungsplan wurde bisher weder veröffentlicht, noch vom Rat der Stadt verabschiedet. Das heißt, er liegt in einer Schreibtischschublade und vermodert dort. Peinlich für die zweitgrößte Stadt Niedersachsens, die sich einst für den Titel Kulturhauptstadt 2010 beworben hat.

 

Aber kurz zurück zur Geschichte:

Bereits im April 2002 wurde im Kultur- und im Verwaltungsausschuss ein entsprechender Grundsatzbeschluss zur Erarbeitung eines Kulturentwicklungsplans verabschiedet. Ein Kulturentwicklungsplan wurde erstellt, der allerdings schon damals nicht veröffentlicht wurde.

Am 13. April 2005 gab es die folgende Anfrage der Grünen:

Nach einer Auftaktveranstaltung im Mai 2002 begann die Arbeit am Kulturentwicklungsplan, wobei Arbeitsforen für die einzelnen künstlerischen Sparten sowie für spezielle Themenstellungen gebildet wurden. Der Kulturausschuss erhielt im Juni 2002 und im September 2003 diesbezügliche Sachstandsberichte. Im letzten Sachstandsbericht wurde eine abschließende Beratung der Ergebnisse in den politischen Gremien für Dezember 2003 angekündigt. Diese Beratung ist bislang allerdings nicht erfolgt, obwohl die schriftlichen Berichte der 10 Arbeitsgruppen im September 2003 schon vorlagen und laut Darstellung der Verwaltung nur noch „redaktionell überarbeitet“ werden mussten. Der neue Kulturinstituts-Leiter Eckhard Braun äußerte sich in seinem ersten Zeitungsinterview der BZ dazu folgendermaßen: „Es wäre gut, wenn wir den Kulturentwicklungsplan in diesem Jahr zum Abschluss bringen könnten, damit wir klare Förderrichtlinien an der Hand haben.“

Hier ein paar Auszüge aus der Stellungnahme der Verwaltung vom 20. April 2005:

Die Gründe, dass der KEP noch nicht fertig gestellt werden konnte, sind einerseits in der Kulturhauptstadtbewerbung zu suchen, wesentlicher ist jedoch, dass die Leitung des Kulturinstitutes in der Zeit von März 2002 bis Mai 2003 sowie von Juli 2004 bis Februar 2005 vakant war. Die Arbeit am KEP konnte in dieser Zeit nicht kontinuierlich fortgeführt werden. Ungeachtet dieser Situation ist die Erarbeitung eines KEP nach den Erfahrungen anderer Kommunen ein zeitaufwändiger Prozess. Beispielsweise hat die Stadt Leipzig hierfür einen Zeitraum von drei Jahren, nämlich von 1992 bis 1995, benötigt.

Zur Vorbereitung des KEP haben bisher Vertreter aller kulturellen Sparten in ehrenamtlichen Arbeitsgruppen mit großem Engagement neun umfängliche Arbeitsberichte über die derzeitige Situation der Kultur in Braunschweig erstellt. An diesem Prozess waren insgesamt über 150 Personen beteiligt. Derzeit wird der zehnte Bericht über die Förderinstrumentarien zum Abschluss gebracht. Es fehlt noch die Abstimmung der kulturpolitischen Leitlinien mit den am Prozess Beteiligten sowie die Aufbereitung des umfangreichen statistischen Materials.

 

Was heißt das?

Mehr als 150 Personen haben über Jahre hinweg ehrenamtlich an einem Kulturentwicklungsplan gearbeitet, der schon im 2005 zu rund 90 Prozent fertig gestellt war. Der zehnte Teil des Berichtes, die Förderinstrumentarien, wurden am 25. September 2007 vom Rat der Stadt verabschiedet. Und wo bleibt der Kulturentwicklungsplan? In einer Schreibtischschublade. Es wird gemunkelt, dass die Ergebnisse der Arbeitsgruppen einigen Politikern nicht gefallen haben und deshalb ein Sperrvermerk auf dem Plan ist.

Umso erstaunlicher ist allerdings, dass der Kulturentwicklungsplan ein fester Bestandteil der Förderrichtlinien von 2007 ist:

Förderrichtlinien §3, Absatz 2:

Die inhaltliche Schwerpunktsetzung bei der Vergabe der Fördermittel orientiert sich an den Zielsetzungen des Kulturleitbildes und den Prioritäten des Kulturentwicklungsplanes.

Da fragt man sich doch, wie Kulturschaffende sich an den Prioritäten eines nicht veröffentlichten Kulturentwicklungsplanes orientieren sollen ...

 

Wie übrigens toll gemachte Kulturentwicklungspläne aussehen, kann man hier begutachten:

Kulturentwicklungsplan Peiner Land, 113 Seiten, PDF 2 MB

Kulturentwicklungsplan Wolfsburg, 76 Seiten, PDF 3 MB

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