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Medienanstalt beschliesst: die Zeitung soll das Radio machen

PRESSEMELDUNG vom 5.7.2012

Das erste und bislang einzige Regionalradio in Niedersachsen soll nach dem Willen der Landesmedienanstalt keine UKW-Frequenzen erhalten. Diese werden statt dessen nun der örtlichen Zeitung zugewiesen, die ab 2013 ein neues Programm aufbauen will. Damit wird, entgegen dem Sinn des Mediengesetzes, ein mediales Doppelmonopol in einer Region mit einer Million Bürgern errichtet.

Die Niedersächsische Landesmedienanstalt hat der BWR 1 Rundfunk GmbH bereits vor einem Jahr die Lizenz zum Betrieb eines kommerziellen. lokalen Hörfunkprogramms für die Region Braunschweig-Wolfsburg erteilt. Jedoch erfolgte derzeit keine Zuteilung von UKW-Frequenzen für diese Region, angeblich, weil keine freien Frequenzen ermittelbar seien.

BWReins hat in den vergangenen 12 Monaten ein konsequent regional ausgerichtetes Hörfunkprogramm veranstaltet, obwohl nur das Internet und das regionale Kabelnetz als Verbreitungswege zur Verfügung standen. Eigene Studios in Braunschweig und Wolfsburg sowie Reporterteams mit dem eigenen Übertragungswagen haben direkt vor Ort über das politische, gesellschaftliche, sportliche und wirtschaftliche Geschehen berichtet. Das 24/7-Vollprogramm hat sich damit deutlich von allen anderen in der Region existierenden Programmen unterschieden. Da der Pressemarkt in der Region Braunschweig ein sogenannter 1-Zeitungs-Kreis ist, hat BWReins als zweite Meinung eine wichtige Rolle für die Informationsvielfalt für die Bürger der Region eingenommen.

Der erfolgreiche Aufbau des Senders wurde im Herbst 2011 dadurch erschwert, dass einer der Gründungsgesellschafter im Hintergrund gegen das Vorhaben arbeitete und schließlich, nach seiner Ausbezahlung durch die anderen Gesellschafter, unter Mitnahme sämtlicher Planungen und internen Geschäftsgeheimnisse zu einem anderen in der Region tätigen Medienunternehmen wechselte. In diesem zeitlichen Zusammenhang wurden auch die UKW-Sendeanlagen von BWReins, die für die Sendung von Veranstaltungsrundfunk in Betrieb waren, auf bisher ungeklärte Weise von einem Hochhausdach in Braunschweig entwendet. Doch diese Rückschläge konnten den Aufbau und die zunehmende Akzeptanz des Radioprogramms nicht aufhalten. Die verbliebenen sechs Gesellschafter haben neben ihrem finanziellen Engagement auch einen hohen persönlichen Einsatz im Rahmen des Sendebetriebes erbracht.

Als nun endlich, mehr als ein Jahr nach der Einführung von lokalem Rundfunk in Niedersachsen, sogenannte UKW-Kapazitäten ausgeschrieben wurden, hat BWReins in die notwendige Frequenzsuche und das technische Sendekonzept investiert. Entgegen der noch im Jahr 2011 durch die Medienanstalt behaupteten Lage konnten binnen weniger Tage freie, koordinierbare UKW- Frequenzen zur Versorgung der Region ermittelt werden.

Bei der Novellierung des Mediengesetzes war Niedersachsen den Bedenken des Bundesverfassungerichtes, wonach drohende Doppelmonopole aus Presse und Rundfunk unbedingt zu verhindern seien, weitgehend gefolgt. In der Begründung zum Gesetzesentwurf hiess es: „In Anbetracht der Tatsache, dass die Gefahr der Verbindung von Meinungsmacht in Presse und Rundfunk im lokalen Bereich besonders groß ist, muss um der Vielfalt willen einer vergleichbar starken Stellung auf dem lokalen oder regionalen Rundfunkmarkt und mithin der Herausbildung sogenannter „publizistischer Doppelmonopole“ entgegengewirkt werden.“ Demnach wurde im Mediengesetz festgelegt: „Die Zulassung ist dem Veranstalter eines Vollprogramms oder eines Spartenprogramms mit dem Schwerpunkt Information zu versagen, an dem ein Beteiligter, der im Verbreitungsgebiet oder in einem Teil des Verbreitungsgebietes dieses Programms Tageszeitungen verlegt und dabei eine marktbeherrschende Stellung entsprechend § 19 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen hat, 25 vom Hundert oder mehr der Kapital- oder Stimmrechtsanteile innehat oder einen vergleichbaren Einfluss im Sinne des § 28 Abs. 2 und 3 RStV ausüben kann.“ Jedoch wurden auf Drängen der Zeitungslobby im Folgenden einige Ausnahmebedingungen eingefügt, die es jetzt dem Braunschweiger Zeitungsverlag ermöglicht haben, sich dennoch als Lokalradiobetreiber zu bewerben. Am so entstehenden Doppelmonopol ändert auch die Erfüllung der gesetzliche Schlupflöcher nichts. Hierzu heisst es in einer Pressemitteilung: „Federführend vorangetrieben wurde das Vorhaben um Radio38 insbesondere durch den Braunschweiger Zeitungsverlag, Harald Wahls, Geschäftsführer des Braunschweiger Zeitungsverlags.“

Aus bisher nicht bekannten Gründen hat die Landesmedienanstalt am 4. Juli nun beschlossen, der Veranstaltung eines von der Monopolpresse unabhängigen privaten, kommerziellen Rundfunkprogramms die wirtschaftliche Reichweitenperspektive zu entziehen, indem sie dem von der Braunschweiger Zeitung angeführten und bisher nur auf Papier bestehenden Projekt „Radio38“ nicht nur eine Zulassung, sondern auch die UKW-Kapazitäten für die Region Braunschweig-Wolfsburg zugesprochen hat. Den Zuweisungsantrag des bereits zugelassenen Radio BWReins hat die Niedersächsische Landesmedienanstalt abgelehnt.

Nun wird das Doppelmonopol entstehen, die Bürger einer ganzen Region werden einem einzigen Medienkonzern komplett ausgeliefert.

 BWR 1 Rundfunk GmbH

Wendebrück 20-22

38110 Braunschweig

Tel. 05307- 20 39 -106

Fax 5307- 20 39 -206

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Ansprechpartner:

Stefan Domeyer (Geschäftsführer)

 www.BWReins.com

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