Tipp vom TÜV Nord für Oldtimer - Liebhaber

Oldtimer jetzt mit H- und Saisonkennzeichen
Gute Nachrichten für Oldtimer-Fans: Künftig können H- und Saisonkennzeichen kombiniert werden. Dies hat der Bundesrat im Februar beschlossen. Die neue Regelung erlaubt es, Besitzern von Oldtimern mit H-Kennzeichen, ihr Fahrzeug auch für einen bestimmten Zeitraum zwischen zwei und elf Monaten anzumelden. „So fällt die ohnehin geminderte Kfz-Steuer nur für die Zeit an, in der der Wagen tatsächlich genutzt wird“, erläutert Michael Schirmer, Leiter der TÜV-STATION Braunschweig.
Mit einem H-Kennzeichen werden in Deutschland seit 1997 Pkw, Motorräder und andere Fahrzeuge als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ ausgezeichnet. Für solche gilt oftmals eine geringere Kfz-Steuer. Um ein H-Kennzeichen beantragen zu können, braucht man ein Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO.

 Foto: TÜV Nord

 Für dieses muss das Fahrzeug allerdings einige Voraussetzungen erfüllen: „Die Erstzulassung muss mindestens 30 Jahre zurückliegen. Des Weiteren wird ein
gepflegter originaler oder originalgetreuer Zustand vorausgesetzt“, weiß Schirmer. „Ist das der Fall, gilt das Fahrzeug als historisch erhaltenswert“. Das Gutachten kann von TÜV NORD erstellt werden.