Einhaltung von Auflagen für die Verlängerung der Start- und Landebahn am Flughafen
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- Veröffentlicht: Montag, 15. November 2010 09:42
- Geschrieben von Uta Ernst und Horst Gasse
Brief der Bürgerinitiative Flughafen Hondelage-Dibbesdorf an die Stadt Braunschweig und den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg vom 09.11.2010:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor einem Jahr wurde im November 2009 mit den Baumaßnahmen zur Verlängerung der Start- und Landebahn am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg begonnen.
Wie angekündigt, sollen nun ab November 2010 weitere Bäume gefällt werden. Der Planfeststellungsbeschluss enthält die Auflage, dass die Kompensationsmaßnahmen 3 Jahre nach Baubeginn fertig gestellt sein müssen. Hieraus ergeben sich folgende Fragen:
1. Finden noch vor der Fällung Untersuchungen zum Vorkommen des Eremiten statt?
2. Die Grasseler Straße soll dem Vernehmen nach noch in diesem Jahr geschlossen werden. Als Umleitung soll die Hondelager Straße genutzt werden. Wie wird sichergestellt, dass die Hondelager Straße für die Amphibienwanderungen wie bisher durch eine Straßensperrung zur Verfügung steht. Gibt es ein Alternativkonzept, wie mit der Amphibienwanderung auf der Hondelager Straße umgegangen werden soll? Soll vorrübergehend ein Amphibienzaun aufgebaut werden? Wer soll die Betreuung gewährleisten? Eine dauerhafte Lösung kann u. E. nur in der Herstellung von ausreichenden Tierdurchlässen mit festen Leiteinrichtungen bestehen.
3. Was ist bisher eingeleitet worden, um die Kompensationsmaßnahmen umzusetzen? (Nach unseren Beobachtungen sind viele der vorgesehenen Ackerflächen noch in diesem Jahr wieder bewirtschaftet worden, sodass sie frühestens ab Herbst 2012 zur Verfügung stehen.)
4. Ist sichergestellt, dass alle planfestgestellten Flächen erworben werden können?
Welche Flächen stehen bereits zur Verfügung?
5. Gibt es einen Zeitplan wie und wann alle Kompensationsmaßnahmen umgesetzt werden sollen? Bitte teilen Sie uns den Zeitplan mit.
6. Wie soll ein ungenehmigter Verzug bei der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen geheilt werden? Wir halten für diesen Fall einen Zuschlag beim Umfang der Kompensationsmaßnahmen für erforderlich. Bisher wurde die Renaturierung des Beberbaches, Maßnahmen des Biotopverbundes aber auch der alternativen Erholungsnutzung im vom Ausbau betroffenen Raum nicht hinnehmbar vernachlässigt. Die anstehende Flurbereinigung ist dafür einzusetzen.
7. Sind die Kohärenzflächen bereits rechtsverbindlich erworben worden?
Wenn ja: wann?
Wenn nein: Wann soll dies erfolgen?
Das Maßnahmenblatt KM (Kohärenzmaßnahmen) des PFB (Planfeststellungsbeschlusses) schreibt zwingend den Erwerb dieses Gebietes vor.
8. Werden Naturschutzverbände bei der Planung der Kompensationsmaßnahmen beteiligt?
Wenn ja: Seit wann sind sie eingeschaltet worden?
Wenn nein: Welche Gründe sprechen dagegen?
Wir schlagen aus den guten Erfahrungen beim Ausbau der A-2 die Einrichtung eines begleitenden Ausschusses vor.
9. Weshalb sind die Dränagerohre des östlichen Bodenfilters nicht auf die in der Entwässerungsplanung (Pkt. 4.4.3) vorgeschriebenen 150 mm hohen Auflager gestellt worden? (2 Anlagen )
Bei der momentan bestehenden Ausführung wird der Filter u. U. bis auf den Grund leer laufen und es kann sich nicht der vorgeschriebene Wasserspeicher bilden.
Wir bitten um eine unverzügliche Beantwortung unserer Fragen, d.h. um eine Beantwortung noch vor Beginn der geplanten Fällarbeiten und vor Sperrung der Grasseler Straße.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative Flughafen Hondelage-Dibbesdorf